{"id":9684,"date":"2024-08-07T08:54:38","date_gmt":"2024-08-07T08:54:38","guid":{"rendered":"https:\/\/r-biopharm.com\/?page_id=9684"},"modified":"2024-12-18T12:11:47","modified_gmt":"2024-12-18T12:11:47","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/r-biopharm.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der R-Biopharm AG"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\">[vc_row][vc_column][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1731307973123{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h1><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der R-Biopharm AG<\/strong><\/h1>\n<h6><strong>Stand November 2024<\/strong><\/h6>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1723007532133{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">1. Geltungsbereich<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge mit der R-Biopharm AG, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen bed\u00fcrfen aus Beweisgr\u00fcnden mindestens der Textform<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">1.2 Durch die Annahme einer Bestellung und\/oder Beauftragung durch die R-Biopharm AG werden die AGB-Vertragsbestandteil; die Annahme einer Bestellung\/ Beauftragung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Kunden zu den AGB der R-Biopharm AG.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">1.3 Die R-Biopharm AG liefert und leistet grunds\u00e4tzlich nicht an Verbraucher. Dementsprechend sind diese AGB ausschlie\u00dflich auf Unternehmer, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen im Sinne des \u00a7 310 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (\u201eBGB\u201c) anwendbar (nachfolgend \u201eKunde\u201c genannt). Der Kunde und die R-Biopharm AG werden nachfolgend gemeinschaftlich \u201eParteien\u201c genannt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">1.4 Diesen AGB widersprechende Allgemeine Einkaufs- und\/oder Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wurde; es sei denn, deren Geltung wurde ausdr\u00fccklich via E-Mail, Fax (Textform) oder schriftlich vereinbart.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">Diese AGB finden in der jeweils geltenden Fassung Anwendung und gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte zwischen der R-Biopharm AG und dem Kunden. Bei laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen wird die R-Biopharm den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber \u00c4nderungen der AGB informieren.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722854762912{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">2. Vertragsschluss<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">2.1. Bestellungen\/Beauftragungen k\u00f6nnen auf dem Postweg, telefonisch, per Fax und per E-Mail unter den Kontaktdaten der R-Biopharm AG abrufbar unter <a href=\"https:\/\/r-biopharm.com\/de\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/r-biopharm.com\/de\/kontakt\/<\/a> aufgeben werden. F\u00fcr Bestellungen\/Beauftragungen \u00fcber den Webshop der R-Biopharm AG gelten die Webshop-AGB <a href=\"https:\/\/shop.r-biopharm.com\/media\/agb\/agb_de_en_2023-12.pdf.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/shop.r-biopharm.com\/media\/agb\/agb_de_en_2023-12.pdf.<\/a><\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">2.2. Bestellungen\/Beauftragungen, gleich in welcher Form, sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der R-Biopharm AG in Textform oder schriftlich best\u00e4tigt worden sind (\u201eAuftragsbest\u00e4tigung\u201c).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">2.3. Der Auftragsbest\u00e4tigung steht gleich, wenn die R-Biopharm AG die Lieferung vornimmt bzw. mit der Leistungserbringung beginnt oder eine Zahlung des Kunden f\u00fcr die Lieferung\/ Leistung annimmt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">2.4. Die R-Biopharm AG ist berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang von bis zu 5% gegen\u00fcber der Bestellsumme vorzunehmen.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722854749540{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">3. Erf\u00fcllungsort, Bef\u00f6rderung, Teillieferung und Lieferzeit<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">3.1. Alle Lieferungen\/Leistungen erfolgen gem\u00e4\u00df Incoterms\u00ae 2020 Ex Works; Erf\u00fcllungsort ist Warenausgang der R-Biopharm AG, An der neuen Bergstra\u00dfe 17, 64297 Darmstadt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">3.2. Der Kunde stimmt Teillieferungen bzw. Teilleistungen zu.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">3.3. Lieferungen bzw. Leistungen erfolgen baldm\u00f6glichst, vorbehaltlich rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">3.4. Kann die R-Biopharm AG eine angegebene Liefer-\/Leistungszeit nicht einhalten, wird sie den Kunden in Textform unter Angabe der voraussichtlichen neuen Liefer-\/Leistungszeit informieren.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722861199486{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">4. Eigentumsvorbehalt und Vorbehaltsleistung<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">4.1. Alle von der R-Biopharm AG an den Kunden gelieferten Waren\/Werke bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum von der R-Biopharm AG (&#8222;Vorbehaltsware&#8220;).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">4.2. Der Kunde ist, unter Beachtung der Exportkontrollvorschriften in Ziff. 8, berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verwenden und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass er die aus einer solchen Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Zahlungsanspr\u00fcche in voller H\u00f6he an die R-Biopharm AG abtritt. Die Vorbehaltsware ist so zu kennzeichnen, dass f\u00fcr jeden Dritten offensichtlich ersichtlich ist, dass diese im Eigentum der R-Biopharm AG steht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">4.3. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware erst berechtigt, wenn das Eigentum daran auf ihn \u00fcbergegangen ist.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722861256278{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">5. Elektronische Gebrauchsanweisung<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">Die R-Biopharm AG stellt f\u00fcr ihre Waren seit dem 1.1.2023 \u00fcberwiegend elektronische Gebrauchsanweisungen zur Verf\u00fcgung, die \u00fcber einen QR-Code auf der Verpackung und auf der Webseite der R-Biopharm AG eingesehen werden k\u00f6nnen, Gebrauchsanweisungen in anderer Form auf Anfrage des Kunden zu den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1723007722571{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">6. Exportkontrolle<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">6.1. Dem Kunden ist bekannt, dass alle von der R-Biopharm AG bezogenen Waren, Dienstleistungen, Software und Technologien sowie das darin enthaltene Know-how, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse oder sonstiges geistiges Eigentum (zusammen \u201eProdukt\u201c) nationalen und internationalen Ausenwirtschaftsgesetzen, Exportkontrollvorschriften, \u00a0(Wirtschafts-)Sanktionen, Embargos oder anderen Handelsbestimmungen unterliegen k\u00f6nnen, die den (direkten oder indirekten) Vertrieb sowie Transaktionen mit bestimmten Finanzinstituten, W\u00e4hrungsexporte oder -Swaps, direkte und indirekte Kredite, deren \u00dcbernahme oder B\u00fcrgschaften einschr\u00e4nken oder verbieten k\u00f6nnen (zusammen \u201eExportkontrollen\u201c). Die R-Biopharm AG h\u00e4lt sich an alle Exportkontrollen, denen sie unterliegt, einschlie\u00dflich derjenigen, die die Verf\u00fcgbarkeit bestimmter Produkte (\u201eEingeschr\u00e4nkte Produkte\u201c) f\u00fcr die Verwendung oder den Vertrieb in der Russischen F\u00f6deration, der Republik Belarus oder in von diesen kontrollierten Gebieten einschr\u00e4nken, insbesondere diesbez\u00fcgliche Vorschriften der EU und der USA.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">Der Begriff \u201eVertrieb\u201c bezieht sich auf alle Handlungen oder eine Abfolge von Handlungen, durch die das Produkt (oder ein Teil davon) sowie damit verbundene Dienstleistungen oder Unterst\u00fctzungshandlungen, Know-how, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und sonstiges geistiges Eigentum anderen direkt oder indirekt zur Verf\u00fcgung gestellt werden, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Lieferung, (Wieder-)Verkauf, (Re-)Export, (Unter-)Lizenzierung, sonstige \u00dcbertragung, Einr\u00e4umung oder Duldung von Nutzungs- oder Zugangsrechten, Unterst\u00fctzungshandlungen nach dem Verkauf, Service, Ersatzteillieferung oder technische Hilfe sowie Garantie- oder Gew\u00e4hrleistung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">6.2. Jeder Vertrieb von Produkten unterliegt der vollst\u00e4ndigen Einhaltung der Exportkontrollvorschriften, auch wenn in einer bestimmten Transaktion nicht ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen wird. Die R-Biopharm AG beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich das Recht vor, von jeder Bestellung, jedem Verkauf, jeder Lieferung, jeder Dienstleistung oder Unterst\u00fctzungshandlung und jeder sonstigen Vereinbarung \u00fcber den Vertrieb zur\u00fcckzutreten, wenn der Vertrieb aufgrund von Exportkontrollen unm\u00f6glich gemacht wird, wirtschaftlich unpraktisch ist (z.B.: ungew\u00f6hnliche oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige damit verbundene Risiken oder Kosten), den Zugang zu Finanzkonten oder -instituten gef\u00e4hrdet oder die R-Biopharm AG einem unangemessenen Reputationsrisiko aussetzt. Eine solche Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der R-Biopharm AG und die R-Biopharm AG haftet im Falle einer solchen Entscheidung nicht f\u00fcr die Folgen des R\u00fccktritts.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">6.3. Der Verkauf oder die Lieferung von Produkten durch die R-Biopharm AG zum Vertrieb in einem bestimmten Gebiet, Land oder einer Region impliziert im Hinblick auf Exportkontrolle nicht, dass der Vertrieb au\u00dferhalb dieses Gebiets, Landes oder Region genehmigt oder erlaubt ist. Ein Produkt, das f\u00fcr einen bestimmten Endverbraucher oder eine bestimmte Endnutzung vertrieben wird, ist auf diesen Endverbraucher und diese Endnutzung beschr\u00e4nkt. Damit verbundene ausdr\u00fcckliche oder stillschweigende Lizenzen zur Nutzung von geistigem Eigentum, Material oder Informationen unterliegen den gleichen Beschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">6.4. Die derzeit geltenden Exportkontrollen, denen die R-Biopharm AG unterliegt, insbesondere diejenigen, die sich auf Eingeschr\u00e4nkte Produkte beziehen, gelten f\u00fcr jede Partei innerhalb der Lieferkette, einschlie\u00dflich Handelsvertretern, Unterh\u00e4ndlern, Wiederverk\u00e4ufern und Endverbrauchern, und machen somit jede Partei innerhalb dieser Lieferkette verantwortlich und haftbar f\u00fcr die Sicherstellung der Einhaltung durch angemessene vertragliche Regelungen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">6.5. Soweit es erforderlich ist, um die Einhaltung der Exportkontrollen sicherzustellen, eine etwaig erforderliche Exportkontrollgenehmigung zu beantragen und den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden die Durchf\u00fchrung von Exportkontrollpr\u00fcfungen zu erm\u00f6glichen, ist der Kunde verpflichtet, der R-Biopharm AG alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Soweit erforderlich, geh\u00f6ren dazu insbesondere Angaben zum Endverwender sowie die Ausstellung und Bereitstellung einer Endverbleibserkl\u00e4rung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">6.6. Der Kunde garantiert und gew\u00e4hrleistet f\u00fcr sich selbst und seine Auftraggeber:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\">6.6.1. dass er unter den geltenden Exportkontrollen weder sanktioniert ist noch auf einer Sanktionsliste steht, oder direkt oder indirekt f\u00fcr sanktionierte oder gelistete Personen oder Organisationen (einzeln oder insgesamt) handelt, unter deren Kontrolle oder Eigentum steht oder diese beg\u00fcnstigt, und dass er weder direkt noch indirekt an Gesch\u00e4ften, Handlungen oder Finanztransaktionen in Gebieten beteiligt ist, in denen der Vertrieb von Produkten aufgrund von Exportkontrollen eingeschr\u00e4nkt oder verboten ist, noch Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume oder Immobilien in solchen Gebieten unterh\u00e4lt; und<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\">6.6.2. dass er:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 160px;\">a) Das Produkt, seine Komponenten, Derivate, zugeh\u00f6rige Dienstleistungen und Unterst\u00fctzungshandlungen (direkt oder indirekt) nicht in einem oder f\u00fcr ein gem\u00e4\u00df den geltenden Exportkontrollen untersagtes Ziel, Person, Einrichtung oder einen Endverwendungszweck vertreiben oder anderweitig zur Verf\u00fcgung stellen wird; und<\/p>\n<p style=\"padding-left: 160px;\">b) Die geltenden Exportkontrollen und \u00c4nderungen einhalten und sich \u00fcber \u00c4nderungen informieren wird; und<\/p>\n<p style=\"padding-left: 160px;\">c) Vergleichbare vertragliche Bestimmungen innerhalb seiner Lieferkette nutzen und angemessene \u00dcberwachungsmechanismen einrichten und aufrechterhalten wird, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und Verhaltensweisen zur Umgehung oder Vereitelung von Ausfuhrkontrollen aufzudecken, zu verhindern und zu melden; und<\/p>\n<p style=\"padding-left: 160px;\">d) Die R-Biopharm AG von Anspr\u00fcchen Dritter oder Sch\u00e4den freistellt, die durch Vertragsbruch oder Exportkontrollverletzungen verursacht werden, die auf den Kunden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">6.7. Soweit es erforderlich ist, um die Einhaltung der Exportkontrollen sicherzustellen, eine etwaig erforderliche Exportkontrollgenehmigung zu beantragen und den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden die Durchf\u00fchrung von Exportkontrollpr\u00fcfungen zu erm\u00f6glichen, ist der Kunde verpflichtet, der R-Biopharm AG alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Soweit erforderlich, geh\u00f6ren dazu insbesondere Angaben zum Endverwender sowie die Ausstellung und Bereitstellung einer Endverbleibserkl\u00e4rung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">6.8. Verst\u00f6\u00dft der Kunde gegen diese Ziff. 6, insbesondere gegen die vorstehenden Zusicherungen, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung zwischen den Parteien, welche die R-Biopharm AG dazu berechtigt eine oder mehrere der folgenden Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe oder des Nachweises eines tats\u00e4chlichen Schadens:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\">a) Ablehnung, Einstellung oder R\u00fcckabwicklung des Vertriebs (auch Gew\u00e4hrleistung oder andere Unterst\u00fctzung)<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\">b) Meldung an die zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\">c) Entzug der entsprechenden Lizenzen oder sonstigen Nutzungsrechten, Zugangs- oder Weiterverwendungsrechten an Material, (vertraulichen) Informationen und anderem geistigen Eigentum;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\">d) Einbehalt von Vorsch\u00fcssen und geleisteten Zahlungen;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 120px;\">e) F\u00fcr jeden Fall des schuldhaften Versto\u00dfes gegen diese Vereinbarung kann die R-Biopharm AG eine dem Versto\u00df angemessene Vertragsstrafe festsetzen, die der Kunde zu zahlen hat. Der Kunde kann die Angemessenheit im Streitfall vom zust\u00e4ndigen Gericht \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Eine Vertragsstrafe wird auf den tats\u00e4chlichen Schaden angerechnet.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1730724393113{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">7. Verg\u00fctung\/Preis<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">7.1. Lieferungen\/Leistungen erfolgen zu den Preisen der zum Zeitpunkt der Bestellung\/Beauftragung jeweils g\u00fcltigen Preisliste oder des Angebots der R-Biopharm AG.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">7.2. Die R-Biopharm AG kann, sofern die Lieferung\/Leistung erst mehr als einen Monat nach der Auftragsbest\u00e4tigung erfolgen soll oder aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, erfolgen kann, ihre Preise nach billigem Ermessen und rechtzeitiger vorheriger Ank\u00fcndigung der Entwicklung der Kosten der R-Biopharm AG anpassen. Das gilt insbesondere bei Ver\u00e4nderungen der Kosten f\u00fcr Rohstoffe sowie Energie, bei Ver\u00e4nderungen von Tarifl\u00f6hnen, gesetzlichen und tariflichen Sozialleistungen sowie bei Ver\u00e4nderungen der Frachtkosten (einschlie\u00dflich Maut), soweit sie von der R-Biopharm AG zu tragen sind. Die R-Biopharm AG wird bei der Anpassung der Preise stets ber\u00fccksichtigen, ob Kostenerh\u00f6hungen bei Kostenbestandteilen durch Kostensenkungen bei anderen Kostenbestandteilen ausgeglichen werden k\u00f6nnen. Kostensenkungen sind nur zu ber\u00fccksichtigen, soweit sie nicht durch Kostensteigerungen bei anderen Kostenbestandteilen ausgeglichen werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">7.3. Die R-Biopharm AG beh\u00e4lt sich vor bei Bestellungen bis zu einem bestimmten Warenwert<strong>\u00b9<\/strong> (\u201eKleinmenge\u201c) dem Kunden einen Kleinmengenzuschlag zu berechnen. In welcher H\u00f6he dieser anf\u00e4llt, teilt die R-Biopharm AG sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung mit.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">7.4. Die Verg\u00fctung versteht sich zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">7.5. Geb\u00fchren, Provisionen und Spesen, die von Kreditinstituten f\u00fcr die von ihnen erbrachten Leistungen verlangt werden, tragen die Parteien jeweils selbst.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">7.6. Bei der Einfuhr in das Ausland k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Steuern oder Kosten (z. B. Z\u00f6lle) anfallen, die nicht \u00fcber die R-Biopharm AG abgef\u00fchrt bzw. in Rechnung gestellt werden, sondern vom Kunden direkt an die zust\u00e4ndigen Zoll- oder Steuerbeh\u00f6rden zu zahlen sind; diese sind vom Kunden zu tragen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">7.7. Die R-Biopharm AG leistet Aufwendungsersatz f\u00fcr Auslagen (z.B. Reise- und \u00dcbernachtungskosten) nur nach vorheriger Zustimmung mindestens in Textform unter Vorlage der Originalbelege. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten und werden grunds\u00e4tzlich mit verg\u00fctet.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722861598721{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">8. Rechnung, F\u00e4lligkeit und Verzug<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">8.1. Wenn der Kunde sich f\u00fcr den elektronischen Rechnungsversand registriert hat, erh\u00e4lt der Kunde die Rechnung via E-Mail, wenn seine Bestellung versandfertig ist bzw. wenn mit der Leistung begonnen werden kann; ansonsten erh\u00e4lt der Kunde die Rechnung in Papierform.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">8.2. Zahlungen sind nach Ablauf von 30 (drei\u00dfig) Tagen f\u00e4llig.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">8.3. Der Kunde kann Rechnungen vor F\u00e4lligkeit begleichen; ein grunds\u00e4tzliches Recht zum Skontoabzug gibt es nicht. Zahlungen sind ausschlie\u00dflich per Bank\u00fcberweisung bezahlen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">8.4. Liegen Umst\u00e4nde vor, die darauf schlie\u00dfen lassen, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht erf\u00fcllen kann (z.B., weil der Kunde mit einer anderweitigen Zahlungsverpflichtung gegen\u00fcber der R-Biopharm AG im Verzug ist), ist die R-Biopharm AG berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer er entweder Zug um Zug f\u00fcr die Leistung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, ist die R-Biopharm AG berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Ersatz des entstandenen Schadens oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die R-Biopharm AG beh\u00e4lt sich vor ie Lieferungen\/Leistungen gegen Vorkasse zu erbringen<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">8.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn sein Anspruch unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig gerichtlich festgestellt ist oder wenn sein Gegenanspruch in einem Gegenseitigkeitsverh\u00e4ltnis zu dem Anspruch von der R-Biopharm AG gem\u00e4\u00df \u00a7 320 BGB steht oder von der R-Biopharm AG anerkannt wurde.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">8.6. Ger\u00e4t der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden gem\u00e4\u00df \u00a7 288 Abs. 2 BGB Zinsen f\u00e4llig sowie eine Verzugsschadenspauschale gem\u00e4\u00df \u00a7 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen sowie eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Verzugspauschale wird auf einen Schadensersatz angerechnet.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722861661466{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">9. H\u00f6here Gewalt und Hindernisse<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">9.1. Tritt nach Vertragsschluss ein Ereignis oder Umstand h\u00f6herer Gewalt ein, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere vertraglichen Verpflichtungen zu erf\u00fcllen (z.B. B\u00fcrger-\/Krieg, Terrorakte, Piraterie, W\u00e4hrungs- und Handelsbeschr\u00e4nkungen, Befolgung von Gesetzen oder Anordnungen, Embargo, Sanktionen, Pest, Pandemie, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis, allgemeine Arbeitsunruhen etc.), ist die Partei ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unm\u00f6glich macht, von ihren vertraglichen Verpflichtungen, Schadensersatzpflichten oder anderen vertraglichen Rechtsbehelfen wegen Vertragsverletzung befreit, wenn sie dies der anderen Partei unverz\u00fcglich mitteilt; anderenfalls ab Eingang der Mitteilung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">9.2. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses vor\u00fcbergehend, so gelten die Folgen so lange, wie das Hindernis die Vertragserf\u00fcllung durch die betroffene Partei verhindert. Wenn die Auswirkungen l\u00e4nger als 120 (einhundertzwanzig) Tage andauern und zur Folge haben, dass einer Partei dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, entzogen wird, hat diese Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 2 (zwei) Wochen schriftlich zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">9.3. Eine Partei kann sich nur dann auf h\u00f6here Gewalt berufen, wenn sie nachweist, dass das Hindernis au\u00dferhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt, es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war und die Auswirkungen von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise h\u00e4tten vermieden oder \u00fcberwunden werden. Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Hindernisses zu begrenzen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">9.4. Unabh\u00e4ngig davon, ob ein Force Majeure Ereignis vorliegt, ist die R-Biopharm AG nicht verpflichtet, Waren zu liefern oder Leistungen zu erbringen, wenn dies aufgrund nicht der R-Biopharm AG zu zuzurechnende Umst\u00e4nde f\u00fcr diese unzumutbar, schwierig oder unangemessen w\u00e4re (z.B. signifikante Kostensteigerung pro Produkt) oder gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften versto\u00dfen w\u00fcrde (z.B. Embargoregelungen) oder die Verletzung einer Lizenz oder eines anderen anwendbaren Vertrags zur Folge h\u00e4tte. Schadensersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Die Haftung f\u00fcr Vorsatz, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit und anderer zwingender Haftungstatbest\u00e4nde bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722862216125{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">10. R\u00fcgepflichten, Abnahme, M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">10.1. Der Kunde untersucht die Ware bzw. Werke unverz\u00fcglich nach Gefahr\u00fcbergang gem\u00e4\u00df Incoterm\u00ae (siehe Ziff. 4.1). Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel (Transportsch\u00e4den, fehlende oder mangelnde Verpackung, Falschlieferung, unrichtige Menge etc.) als vom Kunden genehmigt, wenn er diese nicht unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens binnen 2 (zwei) Werktagen nach Lieferung schriftlich r\u00fcgt und hinsichtlich M\u00e4ngeln, die sich bei einer Untersuchung zeigen, wenn er diese nicht sp\u00e4testens binnen 5 (f\u00fcnf) Werktagen nach Lieferung r\u00fcgt. Sollte eine Untersuchung der Ware branchen\u00fcblich l\u00e4ngere Zeit in Anspruch nehmen, z.B., weil eine zeitaufwendige Analyse erforderlich ist, hat der Kunde dies der R-Biopharm AG sp\u00e4testens im Zeitpunkt des Vertragsschlusses schriftlich mitzuteilen; anderenfalls gelten die vorstehenden Untersuchungs- und Mitteilungsfristen. Der Kunde verpflichtet sich, die Untersuchung schnellstm\u00f6glich abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn er diese nicht unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens binnen (2) zwei Werktagen nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel zeigte, und innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsverj\u00e4hrungsfrist nach Ziff. 10.3, schriftlich r\u00fcgt; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser fr\u00fchere Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich. Bei zur Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung oder Umbildung zu erfolgen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">10.2. Eine nicht fristgerechte oder formgerechte R\u00fcge schlie\u00dft jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachm\u00e4ngeln aus. Dies gilt nicht im Falle vors\u00e4tzlichen, grob fahrl\u00e4ssigen oder arglistigen Handelns der R-Biopharm AG, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder \u00dcbernahme einer Garantie der M\u00e4ngelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach \u00a7 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbest\u00e4nden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">10.3. F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel leistet die R-Biopharm AG \u2013\u2013 \u00fcber einen Zeitraum von 12 Monaten (bzw. im Falle von Waren, die eine k\u00fcrzere Haltbarkeit haben, bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums) Gew\u00e4hr, gerechnet vom Tage des Gefahr\u00fcbergangs (siehe Ziff. 10.1), bzw. im Falle der kundenseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige zur Waren\u00fcbernahme an, vorbehaltlich einer form- und fristgerechten R\u00fcge durch den Kunden. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus einer Garantie, der \u00dcbernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von \u00a7 276 BGB, Anspr\u00fcchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vors\u00e4tzlichen, oder grob fahrl\u00e4ssigen Handelns der R-Biopharm AG, oder soweit sonst gesetzlich eine l\u00e4ngere Verj\u00e4hrungsfrist zwingend festgesetzt ist. \u00a7 305 b BGB (der Vorrang der Individualabrede in m\u00fcndlicher oder textlicher oder schriftlicher Form) bleibt unber\u00fchrt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">10.4. Ob eine Sache mangelhaft ist, richtet sich nach den subjektiven Anforderungen. Diese ergeben sich aus der vereinbarten Beschaffenheit und Eignung f\u00fcr die vertraglich vorausgesetzte oder vereinbarte Verwendung und \u00dcbergabe mit vereinbartem Zubeh\u00f6r und vereinbarten Anleitungen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">10.5. Die R-Biopharm AG \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr (a) Ver\u00e4nderungen oder Bearbeitungen der Waren durch den Anwender sowie f\u00fcr (b) Nutzung oder Abarbeitung der Waren durch den Anwender, die nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck entsprechen oder nicht mit der allgemeinen Produktsicherheit vereinbar sind.\u00a0 Ausgeschlossen ist insbesondere eine Haftung, die (a) nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material oder Ausf\u00fchrung, Konstruktion, Herstellerstoffen, oder Nutzungsanleitungen beruht sowie (b) auf fehlerhafter Benutzung oder ungeeigneter Lagerung oder chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einfl\u00fcsse zur zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">10.6. Bei Vorliegen eines Rechtsmangels kann die R-Biopharm AG nach eigenem Ermessen entweder das Material bzw. die Ware oder die beauftragte Leistung so ab\u00e4ndern oder ersetzen, dass kein Rechtsmangel mehr vorliegt oder dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen. Ist vorstehendes nicht m\u00f6glich, hat die R-Biopharm AG ein K\u00fcndigungsrecht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">10.7. Die Anerkennung von Pflichtverletzungen bedarf stets der Schriftform. \u00a7 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">10.8. Die \u00dcberschreitung von Haltbarkeitsdaten nach Erf\u00fcllung ist kein Sachmangel.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722862298004{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">11. Haftung<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">11.1. Die Haftung der R-Biopharm AG f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, die f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf) ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Haftung der R-Biopharm AG f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung anderer Pflichten ist ausgeschlossen. Die Haftung f\u00fcr Vorsatz, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, im Falle des Verzuges, soweit ein fixierter Liefertermin vereinbart wurde, im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder \u00dcbernahme eines Beschaffungsrisikos sowie gesetzlich zwingender Haftungstatbest\u00e4nde, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und Arglist bleibt unber\u00fchrt. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch f\u00fcr die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellte und Erf\u00fcllungsgehilfen der R-Biopharm AG.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">11.2. Weitergehende Anspr\u00fcche wegen oder im Zusammenhang mit M\u00e4ngeln oder Mangelfolgesch\u00e4den, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Ma\u00dfgabe der Bestimmungen unter Ziff. 10.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722862391425{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">12. Geistiges Eigentum<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">12.1. Die R-Biopharm erteilt dem Kunden bei Werkleistungen mit der Abnahme, bei Dienstleistungen mit der Erbringung der Leistung eine nicht-exklusive, nicht \u00fcbertragbare, nicht unterlizenzierbare widerrufliche Lizenz zur r\u00e4umlich, zeitlich und inhaltlich auf den Vertragszweck beschr\u00e4nkten Nutzung bez\u00fcglich aller in den Waren eingebetteten geistigen Eigentums.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">12.2. Jede Partei bleibt alleinige Eigent\u00fcmerin und Nutzungsberechtigte ihres geistigen Eigentums, einschlie\u00dflich Fachwissen, Urheberrechten, Betriebsgeheimnissen sowie sonstigem geistigen Eigentum, unabh\u00e4ngig von dessen registerrechtlichem Schutz.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">12.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung in Schrift- oder Textform den Namen der R-Biopharm AG, ihr Firmenlogo oder Marken der R-Biopharm AG und mit ihr verbundenen Unternehmen als Referenz oder zur Eigenwerbung zu nutzen. Im Falle der Zustimmung verpflichtet sich der Kunde, Gestaltungsvorgaben der R-Biopharm AG einzuhalten und Logos in der bestm\u00f6glichen Qualit\u00e4t sowie in vergleichbarer Prominenz wie andere abgebildete Logos einzusetzen; Verzerrungen, farbliche Anpassungen, Retusche oder sonstige Ver\u00e4nderungen sind nicht gestattet. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden; sie ist nicht auf Dritte \u00fcbertragbar und erlischt mit Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722862433658{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">13. Bereitstellung und Muster<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">13.1. Von der R-Biopharm AG zur Vertragserf\u00fcllung notwendig beigestellte oder anderweitig zur Verf\u00fcgung gestellte Sachen (insbesondere Stoffe, Materialien oder sonstige Unterlagen) bleiben Eigentum der R-Biopharm AG. Sie d\u00fcrfen nur zur Erreichung des Vertragszwecks verwendet werden; Reverse Engineering ist nicht gestattet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">13.2. Eine Nutzung f\u00fcr andere Zwecke und die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der R-Biopharm AG in Textform gestattet. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche kann die R-Biopharm AG die Herausgabe ihrer Sachen verlangen, wenn der Vertragspartner diese Pflichten verletzt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">13.3. Die R-Biopharm AG ist bzw. wird Miteigent\u00fcmerin an den unter Verwendung ihrer Sachen hergestellten Erzeugnisse im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Beistellung bzw. der zur Verf\u00fcgung gestellten Sache zum Wert des Erzeugnisses. Bei Wertminderung oder Verlusten hat der Vertragspartner Ersatz zu leisten.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722862488732{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">14. R\u00fcckgabe\/Retoure\/Reklamationen<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">14.1. Jede R\u00fcckgabe erfordert eine Vorautorisierung durch den Kundendienst der R-Biopharm AG, werktags erreichbar von 9-13 Uhr MEZ unter +49 (0) 6151\/8202-0. Der Kunde erh\u00e4lt keine Gutschrift f\u00fcr Waren, die ohne vorherige Zustimmung der R-Biopharm AG in Textform zur\u00fcckgeschickt wurden. Wenn die R-Biopharm AG nach eigenem Ermessen eine Ware zur R\u00fcckgabe autorisiert, muss die Ware in einem f\u00fcr den Wiederverkauf zufriedenstellenden Zustand (einschlie\u00dflich Originalverpackung und ggf. in K\u00fchlverpackungen) bei der R-Biopharm AG ankommen. Die Waren m\u00fcssen gem\u00e4\u00df Incoterms\u00ae 2020 &#8222;frei Bestimmungsort&#8220;, DDP R-Biopharm AG, An der neuen Bergstra\u00dfe 17, 64297 Darmstadt, Deutschland, versandt werden und werktags zwischen 9-17 Uhr am Bestimmungsort ankommen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">14.2. Eine R\u00fcckgabe\/Retoure ist grunds\u00e4tzlich nur mit Rechtsgrund m\u00f6glich (insbesondere im Falle eines Sachmangels innerhalb der Gew\u00e4hrleistungszeit).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">Eine R\u00fccknahme aus sonstigem Grund (z.B. von falsch bestellten Waren) erfolgt grunds\u00e4tzlich nicht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">14.3. Im Fall einer Reklamation erkundigt sich der Kunde bei der R-Biopharm AG \u00fcber den einzuhaltenden Prozess, \u00fcber welche die Reklamation eingeleitet werden kann:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">14.4. Sollte bei einer Reklamation die Analyse von Material erforderlich werden, sind personenbezogene Angaben auf diesen Materialien zu entfernen und nur die zur Bearbeitung der Reklamation notwendigen Daten mitzuteilen. Nach der Bearbeitung der Reklamation kann das Material vernichtet werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">14.5. Erkl\u00e4rt sich die R-Biopharm AG trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung ausnahmsweise zur R\u00fccknahme bereit, kann die R-Biopharm AG eine Geb\u00fchr in H\u00f6he von 25% des jeweiligen Brutto-Verkaufspreises verlangen, f\u00fcr die Bearbeitung der Retoure, der Pr\u00fcfung der Ware und Wiedereinlagerung oder Entsorgung (Retoure-Geb\u00fchr). Bei einer solchen Retoure aus Kulanz werden Versandkosten und sonstige Geb\u00fchren (z.B. Z\u00f6lle) sowie die Retoure-Geb\u00fchr vom gutgeschriebenen Gesamtbetrag abgezogen oder dem Kunden nachtr\u00e4glich in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">14.6. Die Anspr\u00fcche des Kunden bei mangelhaften, besch\u00e4digten oder falschen Waren gem\u00e4\u00df Ziff. 10 und die Haftung der R-Biopharm AG gem\u00e4\u00df Ziff. 11 bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722862572937{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">15. Geheimhaltung<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.1. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der R-Biopharm AG geheim zu halten und sie ausschlie\u00dflich zum Vertragszweck zu nutzen oder zu verwerten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.2. Vertrauliche Informationen sind die zum Vertragszweck mitgeteilten und von vertraulicher Natur gekennzeichneten Informationen, und unabh\u00e4ngig davon, ob sie gekennzeichnet sind oder nicht, alle Informationen, die aufgrund ihrer Art oder Umst\u00e4nde der Offenlegung als Betriebs- oder Gesch\u00e4ftsgeheimnis im Sinne von \u00a7 2 GeschGehG angesehen werden k\u00f6nnten oder sollten. Dies umfasst beispielhaft und ohne Einschr\u00e4nkung alle finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen Informationen \u00fcber die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der R-Biopharm AG, geheimes- Know How, d.h. identifizierbare Erkenntnisse oder Erfahrungen, die nur einem eng begrenzten Personenkreis zug\u00e4nglich sind, objektiv individualisierbar sind und einen kommerziellen Wert besitzen und geistiges Eigentum sowie grunds\u00e4tzlich alle zur Vertragserf\u00fcllung beigestellte Sachen oder Muster der R-Biopharm AG.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.3. Ausgenommen sind Vertrauliche Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt sind, ver\u00f6ffentlicht sind, zum allgemeinen Fachwissen geh\u00f6ren, allgemeiner Stand der Technik sind, dem empfangenden Kunden individuell bekannt sind, vom Kunden ohne R\u00fcckgriff auf die Vertraulichen Informationen entwickelt worden oder in dessen Besitz sind. Will sich der Kunde auf diese Ausnahmen berufen, hat er diese der R-Biopharm AG binnen 14 (vierzehn) Tagen seit Mitteilung der Information mindestens in Textform anzuzeigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.4. Sofern der Kunde aufgrund einer bindenden beh\u00f6rdlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zur Mitteilung Vertraulicher Informationen der R-Biopharm AG, gegen\u00fcber einem Gericht, einer Beh\u00f6rde oder einer anderen Stelle verpflichtet ist, darf er die Vertraulichen Informationen nur in dem unbedingt erforderlichen Umfange und erst dann offenbaren, wenn er die R-Biopharm AG zuvor unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber die Verpflichtung zur Mitteilung informiert und die R-Biopharm AG Gelegenheit erhalten hat, Ma\u00dfnahmen zum Schutz ihrer Vertraulichen Informationen zu ergreifen. Dies gilt nicht, sofern eine vorherige Benachrichtigung der R-Biopharm AG aufgrund der Art der Ma\u00dfnahme unm\u00f6glich ist; in diesem Fall ist die R-Biopharm AG baldm\u00f6glichst zu informieren.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.5. Vertrauliche Informationen werden ausschlie\u00dflich auf \u201eKenntnis-nur-wenn-n\u00f6tig\u201c&#8211;Basis an Personen innerhalb des Unternehmens des Kunden weitergegeben, die sich entsprechend zur Geheimhaltung und beschr\u00e4nkten Nutzung verpflichten. Der Kunde darf Vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, soweit dies zur Vertragserf\u00fcllung zwingend erforderlich ist und der Dritte entsprechend zur Geheimhaltung und beschr\u00e4nkten Nutzung verpflichtet ist. Die Weitergabe an Unternehmen, die mit der R-Biopharm AG im Wettbewerb stehen, bedarf der gesonderten Zustimmung in Textform.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.6. Der Kunde wird die unbefugte Weitergabe, Nutzung oder Verwertung von Vertraulichen Informationen, insbesondere deren Verbreitung, Ver\u00f6ffentlichung, Zerst\u00f6rung oder Verlust, mit dem gleichen Ma\u00df an Sorgfalt verhindern, den er zum Schutz eigener Informationen von vergleichbarer Art anwendet; mindestens aber mit unternehmerischer Sorgfalt (dabei soll \u201eunternehmerische Sorgfalt\u201c die gleiche Bedeutung haben wie in \u00a7 2 Nr. 9 UWG: \u201eStandard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn in seinem T\u00e4tigkeitsbereich gegen\u00fcber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Ber\u00fccksichtigung der anst\u00e4ndigen Marktgepflogenheiten einh\u00e4lt).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.7. Wirtschaftliche Verwertung Vertraulicher Informationen au\u00dferhalb des Vertragszweckes, Nachahmung, insbesondere Reverse Engineering ist nicht gestattet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.8. Die R-Biopharm AG \u00fcbergibt die Vertraulichen Informationen so, wie sie ihr vorliegt. Sie \u00fcbernimmt keine Garantie und\/oder Gew\u00e4hrleistung, dass die jeweils zur Verf\u00fcgung gestellten Vertraulichen Informationen vollst\u00e4ndig, richtig oder handels\u00fcblich sind oder vom Kunden zum Vertragszweck verwendet werden k\u00f6nnen. Die R-Biopharm AG haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die der Kunden durch die Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Information oder durch sein Vertrauen auf die Vollst\u00e4ndigkeit, Richtigkeit, Handels\u00fcblichkeit oder Tauglichkeit zum Vertragszweck erleidet. Insbesondere haftet die R-Biopharm AG nicht f\u00fcr die m\u00f6gliche Verletzung von Rechten Dritter.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.9. Keine Bestimmung dieser Geheimhaltungsvereinbarung ist ausdr\u00fccklich oder konkludent als \u00dcbertragung eines Rechts oder Einr\u00e4umung einer Lizenz in Bezug auf die Vertraulichen Informationen oder Sachen, welche die Vertraulichen Informationen enthalten, zu verstehen. Die Vertraulichen Informationen und Sachen, welche die Vertraulichen Informationen enthalten, bleiben Eigentum der R-Biopharm AG.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.10. Die Nutzung von Vertraulichen Informationen hat auf Aufforderung der R-Biopharm AG unverz\u00fcglich zu unterbleiben, sp\u00e4testens nach Erreichung des Vertragszwecks. Vertrauliche Informationen in verk\u00f6rperter Form, insbesondere, aber nicht abschlie\u00dfend Unterlagen, Gegenst\u00e4nde und Speichermedien, Muster, Proben, sonstige Materialien etc., sind vom Kunden an die R-Biopharm AG zur\u00fcckzugeben oder, auf entsprechendes Verlangen, zu vernichten. Elektronisch gespeicherte Vertrauliche Informationen sind vollst\u00e4ndig und unwiderruflich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht f\u00fcr automatische Back-up Kopien des elektronischen Datenverkehrs und eines Desaster-Recovery-Systems bis zu deren gew\u00f6hnlicher L\u00f6schung. Der Kunde ist berechtigt, jeweils eine Kopie in seinen vertraulichen Akten aufzubewahren, um nachweisen zu k\u00f6nnen, dass er sich an diese Ziff.15 h\u00e4lt; gleiches gilt, wenn eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist der R\u00fcckgabe oder Vernichtung entgegensteht. Auf diese Kopien finden die Regelungen dieser Ziff.15 Anwendung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">15.11. Die Geheimhaltungspflicht gilt bis 5 (f\u00fcnf) Jahre nach Auftragsbest\u00e4tigung der R-Biopharm AG und unbefristet f\u00fcr Gesch\u00e4ftsgeheimnisse nach dem GeschGehG.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722862641624{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">16. Datenschutz<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">16.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Grunds\u00e4tze der europ\u00e4ischen Datenschutzgrundverordnung (EU- DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) einzuhalten. Dabei stellt der Kunde insbesondere sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten betrauten Mitarbeiter auf Vertraulichkeit (fr\u00fcher Datengeheimnis) verpflichtet und \u00fcber die einschl\u00e4gigen Datenschutzbestimmungen belehrt worden sind. Ferner ist der Kunde dazu verpflichtet die personenbezogenen Daten gem\u00e4\u00df dem Stand der Technik, unter Ber\u00fccksichtigung des Art. 32 DSGVO, zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">16.2. Informationen und Daten von der R-Biopharm AG darf der Kunde nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte offenlegen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">16.3. Wenn der Kunde zur Erbringung der vertraglichen Leistung f\u00fcr die R-Biopharm AG personenbezogene Daten verarbeitet, schlie\u00dfen die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, gem\u00e4\u00df Art. 28 EU-DSGVO, ab.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">16.4. Die R-Biopharm AG verarbeitet die ihr \u00fcbermittelten Daten ausschlie\u00dflich zum Zweck der Vertragsdurchf\u00fchrung mit dem jeweiligen Kunden. Weiterf\u00fchrende datenschutzrechtliche Informationen gem\u00e4\u00df Art. 13 und Art. 14 DSGVO, sind der Datenschutzerkl\u00e4rung auf der Webseite der R-Biopharm AG zu entnehmen: <a href=\"https:\/\/r-biopharm.com\/de\/datenschutzerklaerung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/r-biopharm.com\/de\/datenschutzerklaerung\/<\/a><\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722862726541{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">17.Verhaltenskodex<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">17.1. Der Kunde h\u00e4lt sich jederzeit an die aktuelle Fassung des Verhaltenskodex der R-Biopharm AG, der von Zeit zu Zeit ge\u00e4ndert und unter <a href=\"https:\/\/r-biopharm.com\/compliance-coc\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/r-biopharm.com\/compliance-coc<\/a> \u00a0eingesehen werden kann. Der Verhaltenskodex verk\u00f6rpert die Grundwerte der R-Biopharm AG. Der Kunde ist daf\u00fcr verantwortlich, den Inhalt des Verhaltenskodex an seine Mitarbeiter und in seiner Lieferkette bzw. an der Gesch\u00e4ftsbeziehung indirekt beteiligte Dritte weiterzugeben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">17.2. Im Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen den Verhaltenskodex ist die R-Biopharm AG zur fristlosen au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung des Auftrags sowie s\u00e4mtlicher weiterer Vertragsbeziehungen mit dem Kunden berechtigt. Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt. Der Kunde stellt die R-Biopharm AG von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die sich aus der schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen des Kunden ergeben und \u00fcbernimmt alle Sch\u00e4den und Aufwendungen, die der R-Biopharm AG im Zusammenhang mit den Anspr\u00fcchen Dritter entstehen oder entstanden sind. Ein etwaiges Mitverschulden der R-Biopharm AG wird gem\u00e4\u00df \u00a7 254 BGB ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1730723951014{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">18. Zus\u00e4tzliche Regelungen f\u00fcr Software<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">18.1. Auch bei der Nutzung von Software gelten diese AGB bzw. die jeweiligen Nutzungsvertr\u00e4ge in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die R-Biopharm AG weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass sich die AGB und Nutzungsvertr\u00e4ge bei der Nutzung neuer Programme oder deren Aktualisierung \u00e4ndern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">18.2. Software, die von der R-Biopharm AG als eigenst\u00e4ndiges Produkt oder als Teil anderer Produkte vertrieben wird, unterliegt zus\u00e4tzlichen Bedingungen der R-Biopharm AG, der Hersteller\/Entwickler, oder beider. F\u00fcr bestimmte Softwareprodukte oder Softwarebestandteile gilt ausl\u00e4ndisches Recht. Sollten schriftliche Verkaufs-, Miet-, Lizenz-, oder andere Nutzungsbedingungen von diesen AGB abweichen, dann gelten die abweichenden\u00a0 Bedingungen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Softwarenutzungs- und Lizenzrechte der R-Biopharm AG nicht-exklusive, nicht \u00fcbertragbare, nicht unterlizenzierbare und widerrufliche Rechte, die Software f\u00fcr unternehmensinterne Zwecke auf der gekauften, geliehenen oder gemieteten Hardware am Firmensitz des Kunden bzw. Standort des Ger\u00e4tes zu nutzen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">18.3. Soweit Software der R-Biopharm AG genutzt werden soll, installiert R-Biopharm AG die Software, es sei denn die Parteien haben mindestens in Textform etwas anderes vereinbart.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">18.4. Um die Funktionsf\u00e4higkeit der Software w\u00e4hrend ihrer \u00fcblichen Lebensdauer zu gew\u00e4hrleisten, bedarf es der regelm\u00e4\u00dfigen Wartung. Der Kunde ist f\u00fcr die Wartung der Software durch bereitgestellte Aktualisierungen\/ Updates verantwortlich. Die R-Biopharm AG \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hrleistung oder Haftung f\u00fcr die Folgen von Fehlern, die durch bereitgestellte Updates h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen. Die Haftung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Fehler oder Schaden (z.B. Datenverlust) durch den Einsatz von Standard-Sicherheitstechnologien und -verfahren nach dem Stand der Technik h\u00e4tte vermieden werden k\u00f6nnen. Die Haftung f\u00fcr zwingende Haftungstatbest\u00e4nde wie z.B. Arglist, Vorsatz, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, die Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit sowie weitere zwingende Haftungstatbest\u00e4nde bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">18.5. Stellt die R-Biopharm AG Software zur Verf\u00fcgung impliziert dies grunds\u00e4tzlich nicht die Erlaubnis Softwarecode, Zugangsdaten, Datenbanken, oder Lizenzschl\u00fcssel weiter zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu lizenzieren oder anderweitig Dritten zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Sourcecode ist rechtlich gesch\u00fctzt. Deshalb sind Reverse Engineering, sonstige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen nicht gestattet. Vervielf\u00e4ltigungen (au\u00dfer Sicherungskopien) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der R-Biopharm AG zul\u00e4ssig. In der Software enthaltene Daten und andere Informationen, die Know-How der R-Biopharm AG oder anderes sch\u00fctzenswertes geistiges Eigentum enthalten, d\u00fcrfen nicht ohne vorherige schriftliche Erlaubnis au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union gespeichert oder zug\u00e4nglich gemacht werden, auch bei interner Anwendung durch den Kunden. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diesen Abschnitt ist die R-Biopharm AG zur sofortigen fristlosen K\u00fcndigung der Lizenz oder sonstiger Nutzungsvertr\u00e4ge berechtigt. Mit Eingang der K\u00fcndigung ist der Kunde verpflichtet, die Software inklusive diesbez\u00fcglicher Dokumentation sofort an die R-Biopharm AG zur\u00fcckzugeben oder diese auf Anforderung nachweisbar zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">18.6. Der Kunde haftet der R-Biopharm AG f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die ihr aus der schuldhaften Verletzung der Aktualisierungspflicht oder der schuldhaft verursachten unbefugten Nutzung durch einen Dritten entstehen und stellt die R-Biopharm AG in diesen F\u00e4llen von allen hieraus resultierenden Anspr\u00fcchen Dritter frei. Ein etwaiges Mitverschulden der R-Biopharm AG wird angerechnet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">18.7. Die R-Biopharm AG bem\u00fcht sich um den st\u00f6rungsfreien Betrieb der Software, \u00fcbernimmt jedoch diesbez\u00fcglich keine Garantie oder Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr einen bestimmten Leistungserfolg oder Eignung f\u00fcr einen bestimmten Zweck, oder ein Beschaffungsrisiko, es sei denn, dies wurde ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart, und dann nur insoweit vereinbart. Kurzfristige Bereitstellungsunterbrechungen sind nicht auszuschlie\u00dfen und stellen deshalb keinen Mangel dar.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">18.8. Die Vorschriften bez\u00fcglich Gew\u00e4hrleistung und Freistellung in Ziff. 10 beziehen sich nicht auf gekaufte, gemietete oder sonstige Software Dritter, die R-Biopharm AG dem Kunden zur Verf\u00fcgung stellt. In diesem Fall \u00fcbertr\u00e4gt R-Biopharm AG s\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungsrechte, die ihr gegen\u00fcber dem Dritten zustehen, an den Kunden und der Kunde nimmt diese \u00dcbertragung an. Entsprechende Anspr\u00fcche des Kunden sind an den Dritten zu richten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">18.9. Die Software ist entsprechend der Benutzerdokumentation zu nutzen. F\u00fcr Sch\u00e4den, die entstehen, weil der Kunde die Software nicht entsprechend der Benutzerdokumentation nutzt, haftet die R-Biopharm AG nicht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">18.10. F\u00fcr Datenverluste bei R-Biopharm AG haftet diese nur bis zur H\u00f6he des typischen Wiederherstellungsaufwandes bei regelm\u00e4\u00dfiger, dem Stand der Technik entsprechender, Datensicherung.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1722862851979{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<h3 style=\"padding-left: 40px;\">19. Schriftform, Salvatorische Klausel, Rechtswahl<\/h3>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">19.1. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen aus Beweisgr\u00fcnden der Schriftform.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">19.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem gem\u00e4\u00df dieser Ordnung ernannten Einzelschiedsrichter entschieden. Die Bestimmungen \u00fcber Notfallschiedsrichter und beschleunigte Verfahren gelten nicht. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Ort des Schiedsverfahrens ist Frankfurt am Main. Parteien und Zeugen k\u00f6nnen am Verfahren virtuell teilnehmen und alle Dokumente und Korrespondenz elektronisch \u00fcbermitteln. Die Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Die Kosten f\u00fcr etwaige \u00dcbersetzung und Dolmetscher tr\u00e4gt jede Partei selbst. Das Schiedsverfahren und alle Korrespondenz, Erlasse, Verf\u00fcgungen und Schiedsspr\u00fcche werden nicht ver\u00f6ffentlicht und bleiben vertraulich. Die Parteien k\u00f6nnen jederzeit, unbeschadet sonstiger Verfahren, versuchen, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gem\u00e4\u00df den ICC-Vermittlungsregeln beizulegen. Das Vorstehende soll keine der Parteien daran hindern, vor einem zust\u00e4ndigen Gericht eine einstweilige Verf\u00fcgung zu beantragen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">Die englische Version dieser AGB gilt als reine \u00dcbersetzung; die deutsche Sprache ist f\u00fcr die Auslegung der AGB ma\u00dfgeblich.<\/p>\n[\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1734523905762{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]<strong>\u00b9<\/strong>Bis zum 31.12.2024 bis 300 EUR, ab dem 1.1.2025 bis 550 EUR[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1731307973123{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;] Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der R-Biopharm AG Stand November 2024 [\/vc_column_text][mk_padding_divider size=&#8220;15&#8243;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1723007532133{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;] 1. 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