Software Endnutzer Lizenzvertrag („EULA“) der R-Biopharm AG
Stand Mai 2025
DIE RECHTE AN DER SOFTWARE WERDEN NUR UNTER DER BEDINGUNG EINGERÄUMT, DASS SIE ALLEN BESTIMMUNGEN DIESES EULA ZUSTIMMEN.
NICHT FÜR ALLGEMEINE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER BESTIMMT. DIESE SOFTWARE IST AUSSCHLIESSLICH FÜR DIE VERWENDUNG MIT PRODUKTEN VON R-BIOPHARM AG DURCH PROFESSIONELLE ANWENDER VERFÜGBAR, DIE ÜBER DIE ENTSPRECHENDE AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG IM UMGANG MIT MEDIZINISCHER, KLINISCHER ODER LEBENSMITTELDIAGNOSTIK VERFÜGEN. DURCH INSTALLATION, KOPIE ODER ANDERER VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH ALS ENDNUTZER MIT DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE DIESER EULA NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN ODER INSTALLIEREN UND MÜSSEN (SOWEIT ERHALTEN) MEDIA UND ENTSPRECHENDEN BEGLEITMATERIALIEN (EINSCHLIESSLICH DRUCKSCHRIFTEN) UMGEHEND ZURÜCK SENDEN. ETWAIGE LIZENZGEBÜHREN WERDEN IHNEN DANN ZURÜCKERSTATTET. SOLLTE DIE SOFTWARE BEREITS VON IHNEN INSTALLIERT SEIN, DANN MUSS SIE ENTFERNT WERDEN.
DIESER VERTRAG KANN VON ZEIT ZU ZEIT VON DER R-BIOPHARM AG ANGEPASST WERDEN. DIE AKTUELLE VERSION IST IMMER UNTER (r-biopharm.com/de/AGB). ABRUFBAR. AUF VERLANGEN WIRD AUCH EINE KOPIE ZUGESCHICKT
1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieser EULA ist die widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Einräumung von bestimmten Softwarenutzungsrechten zu den nachstehenden Bedingungen. Sie ist eine Rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Verwender (natürliche sowohl als auch juristische Personen) dieser Software („Endnutzer“) und der R-Biopharm AG („RBAG“), oder deren Wiederverkäufer, wenn der Endnutzer die Software von einem autorisierten Wiederverkäufer der RBAG erwirbt (zusammen oder einzeln „Lizenzgeber“).
1.2 Die Software, sämtliche Zusatzprogramme, verwendete Symbole oder Logos, schriftliche Unterlagen, sowie Dokumentationen sind rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungs- und gewerblichen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen oben benannten Gegenständen, welche der Lizenzgeber dem Endnutzer überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich der RBAG zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Lizenzgeber entsprechende Verwertungsrechte.
1.3 Es wird ausdrücklich auf die Regelungen der RBAG Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Bezug genommen, welche in diesen Vertrag miteinbezogen und wesentlicher Vertragsbestandteil sind.
1.4 Dieser Vertrag überträgt keine Eigentumsrechte. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben vorbehalten.
1.5 Teile dieser Software könnten von Dritten unter einer öffentlichen oder Open Source Lizenz („Freeware“) veröffentlicht worden sein und sind Eigentum dieser Dritten. Solche Teile, unterstehen ungeachtet der Bestimmungen dieser EULA ausschließlich den Lizenzbestimmungen der solcher Freeware beigefügt ist.
1.6 Die Verfügbarkeit von Software Support Diensten zur technischen Unterstützung variiert je nach Software, Anwendung und Art der Geschäftsbeziehung und ist deshalb nicht unbedingt in der Softwarelieferung eingeschlossen. Separate Support-Service-Vereinbarung stehen auf Anfrage zur Verfügung.
2. Cloud Speicher und Datenschutz
2.1 Durch die Nutzung der Software erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden,
2.1.1 dass die von der Software gespeicherten Daten auf Cloud-Diensten gespeichert werden kann; und
2.1.2 dass wir diese gespeicherten Daten nutzen und, verarbeiten können, um die Funktionalität und Leistung der Software zu verbessern, das Nutzerverhalten zu analysieren und Probleme zu beheben. Die über die Software gesammelten Daten können dazu verwendet werden, Trends zu analysieren, das Nutzerverhalten zu verfolgen und die Funktionalität der Software zu verbessern. Dies kann die Durchführung von Änderungen, Verbesserungen und Updates der Software basierend auf Erkenntnissen aus den Nutzerdaten umfassen. Mit Ausnahme von Personenbezogenen Daten, welche eine bestimmte Person oder genauen Ort identifizieren könnten, behalten wir Zugriff auf Cloud Daten auch nach Löschung eines Nutzerkontos.
2.2 Wir verpflichten uns, Ihre Privatsphäre zu schützen und Ihre Daten verantwortungsbewusst zu behandeln. Alle gesammelten personenbezogenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung (https://r-biopharm.com/de/datenschutzerklaerung/) verarbeitet, die beschreibt, wie Ihre Daten verwendet, gespeichert und geschützt werden. Indem Sie dieser EULA zustimmen, willigen Sie auch in die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Datenpraktiken ein. Wenn Sie der Speicherung, Erhebung und Verwendung Ihrer Daten nicht zustimmen, sollten Sie die Software nicht verwenden.
2.2.1 Sie haben die Möglichkeit ihre Personenbezogenen Daten durch Löschung des Nutzerkontos zu löschen.
3. Nutzungsrechte
3.1 Die Software ist für die Nutzung durch Personal mit Training und Erfahrung im Umgang mit medizinischer, klinischer, Futter und Nahrungsmittel Diagnostik konzipiert. Der Endnutzer verpflichtet sich deshalb die Software nur durch entsprechend qualifiziertem Personal zu nutzen.
3.2 Die Software ist nur für von RBAG geprüfter und frei gegebener Hardware bestimmt. Die Möglichkeit der Installation auf bestimmten Betriebssystemen lässt keinen Rückschluss auf Kompatibilität ordnungsgemäße Funktion der Software auf der spezifischen Hardware zu. Nutzung auf Hardware, die nicht von RBAG freigegen worden ist, ist auf eigene Gefahr und ohne jegliche Gewährleistung.
3.2.1 Informationen zur Hardwarekompatibilität finden Sie im Benutzerhandbuch der Software oder in dem Sie RBAG kontaktieren: r-biopharm.com/de/kontakt. Informationen zur RIDA®SMART APP finden Sie hier: RIDA®SMART APP Mycotoxin – Food & Feed Analysis.
3.3 Zur Softwarenutzung kann es erforderlich sein das der Endnutzer einen Produktregistrierungsprozess durchführen und einen Lizenzschlüssel eingeben muss, und dass eine Internetverbindung zur Lizenzprüfung besteht.
3.4 Der Endnutzer muss durch entsprechende Einzel- oder Sammel-Lizenzen sicherstellen, dass für jedes Gerät, auf dem die Software genutzt wird, und für jede Person, die die Software nutzen kann, eine Lizenz vorliegt.
3.5 Der Endnutzer darf die Software und Dokumentation kopieren, soweit dies für die Installation und den Betrieb der Software gemäß der Anzahl der Einzellizenzen erforderlich ist, und ansonsten nur für die erforderlichen Sicherungs- und Archivierungszwecke.
3.6 Die Software wird nur als einheitliches Produkt lizenziert. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Komponenten der Software zu trennen.
3.7 Sicherstellung der Arbeitsumgebung und genutzter oder erstellter Daten ist allein im Verantwortungsbereich des Endnutzers. Dabei hat der Endnutzer für Industrieübliche Datensicherung, Datenschutz und Virenschutz zu sorgen.
3.8 Die Software darf nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie gemäß der Produktbeschreibung entwickelt wurde. Ohne ausdrücklich schriftliche Zustimmungen durch RBAG ist folgendes nicht zulässig:
3.8.1 Weitergabe oder Bereitstellung (auch unentgeltlich) der Software oder Zugangsdaten an Dritte oder Nutzern, die nicht Autorisierte Benutzer sind (Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Endnutzers, die die Software mit Wissen und im Namen und Auftrag des Endnutzers in einer durch diese EULA zugelassenen Weise nutzen);
3.8.1.1 Autorisierte Benutzer müssen sich über separate Logins identifizieren. Deren Logindaten werden gespeichert. Logins sind nicht ohne vorherige Zustimmung der RBAG übertragbar. Der Endnutzer ist dafür verantwortlich das nur Autorisierte Benutzer Zugang zu Logindaten haben.
3.8.2 Übertragung oder Weitergabe von Unterlizenzen, oder Übertragung oder Dokumentation, oder deren Veröffentlichung, auch an Partnerunternehmen des Endnutzers.
3.8.3 Verwendung der Software in Widerspruch zu diesen EULA oder Dokumentation;
3.8.4 Softwareveränderung, Übersetzung, oder Ableitungen, sowie Zurückentwicklung, Dekompilation oder anderweitige Versuche, den Quellcode aus der Software abzuleiten, außer in dem durch zwingendes geltendes Recht zulässigen Umfang (d. h. durch Gesetze, die von den Parteien nicht vertraglich geändert werden können);
3.8.5 Entfernung jeglicher Urheberrechts- oder anderer Eigentumshinweise auf oder an Kopien der Software oder der Dokumentation;
3.8.6 Verstöße gegen technologische Softwaresicherung oder deren Umgehung,
3.8.7 Verwendung der Software oder der Dokumentation zur Erstellung anderer Software, Produkte oder Technologien;
3.8.8 Verwendung der Software in denen der Ausfall der Software direkt zu Tod, Personenschäden oder schweren Körperverletzungen oder Sachschäden führen könnte; oder
3.8.9 Verwendung der Software, die direkt oder indirekt gegen anwendbares Recht verstößt oder die im Wiederspruch zum Code of Conduct der RBAG steht. (r-biopharm.com/de/compliance-coc).
3.9 Die Software kann es dem Endnutzer unter bestimmten Bedingungen ermöglichen Standardeinstellungen zu ändern. Der Endnutzer verpflichtet sich bei der Weitergabe von Ergebnissen auf Grundlage solcher Änderungen Dritte darauf hinzuweisen das die Ergebnisse auf Einstellungen des Endnutzers beruhen.
3.9.1 Während der Laufzeit dieser EULA und bis zu zwei Jahre nach deren Ablauf oder Kündigung muss der Endnutzer ausreichend genaue Aufzeichnungen über die Nutzung der Software und der Dokumentation führen, um die Einhaltung dieser EULA nachzuweisen. Während dieses Zeitraums kann RBAG, der Lizenzgeber oder beauftragte Prüfer verlangen, dass der Endnutzer schriftlich bestätigt, dass die Nutzung dieser Software dieser EULA entspricht und/oder die Nutzung der Software prüfen, um die Einhaltung der EULA zu bestätigen.
3.9.2 Der Endnutzer verpflichtet sich RBAG sowohl als auch Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und zu verteidigen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die aus Änderungen der Software-Standardeinstellungen, oder auf Grund der vertragswidrigen Verwendung dieser Software entstehen oder daraus resultieren.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Produktbeschreibungen und Testprogrammdarstellungen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch RBAG.
4.2 Für Sach- und Rechtsmängel, die bei Lieferung bestehen leistet Lizenzgeber zwölf Monate ab Lieferung der Software gewähr. Ansonsten wird die Software ohne jegliche weiteren Garantien bereitgestellt.
4.2.1 Mängel an der Software werden vom Lizenzgeber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behoben. Dies geschieht nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder durch Neulieferung. Dem Lizenzgeber stehen mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu.
4.2.2 Mängel müssen innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung gerügt werden. Soweit möglich sind Informationen bereitzustellen und zu sichern, um die Reproduktion des Fehlers zu ermöglichen. Der Endnutzer trägt die Kosten von Mangelrügen die
a.) nicht feststellbar oder nachvollziehbar sind,
b.) die auf den Einsatz von Wartungspersonal- oder Programmierer Dritter zurückzuführen ist, oder
c.) auf das Versagen oder Fehlern von Software oder Hardware Dritter zurückzuführen ist.
4.3 Weder RBAG noch Lizenzgeber haften für:
4.3.1 Datenverlust der durch Industrie übliche Sicherheitsvorkehrungen verhindert werden kann. Sofern anwendbares Recht einen Haftungsausschluss für Datenverluste ausschließt, haftet der Lizenzgeber nur für die Kosten des normalen Aufwands zur Wiederherstellung der verlorenen Daten aus der letzten verfügbaren Sicherung des Endnutzers.
4.3.2 Ansprüche aus Änderungen der Software-Standardeinstellungen durch Nutzer oder Dritte.
4.3.3 Ansprüche aus Versagen oder Fehlern von Software, Hardware Dritter oder Nutzung der Software auf Hardwaregerätetypen die nicht von Lizenzgeber geprüft und freigegeben wurde,
4.3.4 Folgen von Handlungen oder Unterlassungen, die im Einflussbereich des Softwarenutzers sind.
4.4 Ansonsten haftet RBAG oder der Lizenzgeber nur auf Grund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos sowie gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und Arglist. In allen anderen Fällen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen der RBAG oder des Lizenzgebers
5. Software-Updates
5.1 Lizenzgeber kann nach freiem Ermessen dem Endnutzer Updates und Upgrades der Software zur Verfügung stellen und behält das Recht, Upgrades auch gegen Gebühr zu liefern. Soweit Lizenzgeber während der Laufzeit dieses Vertrages dem Endnutzerr neue Versionen, Updates oder Upgrades der Software bereitstellt, gilt diese EULA in gleicher Weise.
5.2 Der Endnutzer kann die Annahme von Updates ablehnen, jedoch ist Lizenzgeber bei Ablehnung nicht verpflichtet die Vorversion weiter zu unterstützen und jegliche Mängelgewährleistungen erlöschen, die durch entsprechende Updates verhindert oder behoben werden.
5.3 Um diese Software nutzen zu können, kann es von Zeit zu Zeit erforderlich sein, dass Software und Betriebssysteme von Drittanbietern durch den Nutzer aktualisiert werden müssen.
5.4 Lizenzgeber behält sich das Recht im Rahmen von Softwareverbesserung oder zur Mängelbehebung Fehlerbericht und Nutzung Statistiken zu erheben und über Fernbedienung abzurufen.
6. Laufzeit, Kündigung, Löschung
6.1 Diese Lizenz ist auf unbestimmte Zeit und kann vom Lizenzgeber jederzeit gekündigt werden, wenn der Endnutzer gegen diese EULA verstößt.
6.2 Ein Widerruf dieser EULA gilt als Kündigung.
6.3 Das Recht beider Partien aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
6.4 Bei Kündigung erlöschen alle Nutzungsrechte unter dieser EULA. Die Software, Kopien und alle Dokumentation muss zurückgegeben oder vernichtet werden, und ist auf Verlangen nachzuweisen.
6.5 Die Bestimmungen dieser EULA hinsichtlich Aufzeichnungen, Prüfungen, Vertraulichkeit und Haftung sowie alle anderen Bestimmungen dieser EULA, die aufgrund ihrer Art und ihres Kontextes bestehen bleiben sollten, behalten auch nach einer Kündigung ihre Gültigkeit.
6.6 Eine Löschung des Nutzerkontos gilt als fristlose Kündigung und löscht alle personenbezogenen Daten, bleibt aber ohne Auswirkung auf andere Daten, die in der Cloud gespeichert sind. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor solche Cloud Daten auch nach Löschung des Nutzerkontos weiter zu nutzen, um Funktionalität und Leistung der Software zu verbessern, allgemeines Nutzerverhalten zu analysieren und Softwareprobleme zu beheben.
7. Sonstiges
7.1 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten von Endnutzer aus diesem Vertrag Bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch RBAG.
7.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Absprachen sowie vertragliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragspartner, um rechtswirksam zu werden. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses selbst.
7.3 Bei Streitigkeiten aus Anlass oder über die Durchführung dieses Vertrages werden sich die Parteien um eine gütliche Einigung bemühen. Sollte eine gütliche Einigung nicht erzielt werden können, so ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand in Darmstadt. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sowohl des UN Kaufrechts als auch kollisionsrechtlicher Regelungen.
7.4 Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt, es sei denn, dass die unwirksame Bestimmung für eine Vertragspartei bei Vertragsabschluss derart wesentlich war, dass ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlichen Gewollten am nächsten kommt.
7.5 Die englische Version dieser EULA gilt als reine Übersetzung; die deutsche Sprache ist für die Auslegung der EULA maßgeblich.






