Allgemeine Geschäftsbedingungen der R-Biopharm AG
Stand Juni 2026
Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen der R-Biopharm AG
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge mit der R-Biopharm AG vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2 Für bestimmte Vertragsarten gelten zusätzlich zu diesen AGB besondere Bedingungen: Für Miete und Leihe gelten unsere Miet- und Leihbedingungen, für Dienstleistungen unsere Allgemeinen Servicebedingungen sowie für die Nutzung von Software unser End-User-Lizenz-Agreement. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den besonderen Bedingungen und diesen AGB haben die besonderen Bedingungen Vorrang. Diese AGB finden lediglich dann Anwendung, wenn die besonderen Bedingungen keine oder keine abweichenden Regelungen enthalten.
1.3 Durch die Annahme einer Bestellung und/oder Beauftragung durch die R-Biopharm AG werden die AGB-Vertragsbestandteil. Diesen AGB widersprechende Allgemeine Einkaufs- und/oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden; es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Mit der Annahme einer Leistung erkennt der Kunde die ausschließliche Geltung dieser AGB an.
1.4 Die R-Biopharm AG liefert und leistet grundsätzlich nicht an Verbraucher. Dementsprechend sind diese AGB ausschließlich auf Unternehmer, Kaufmänner, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) anwendbar (nachfolgend „Kunde genannt). Der Kunde und die R-Biopharm AG werden nachfolgend gemeinschaftlich „Parteien“ genannt.
1.5 Diese AGB finden in der jeweils geltenden Fassung Anwendung und gelten für sämtliche zukünftige Geschäfte zwischen der R-Biopharm AG und dem Kunden.
2. Vertragsschluss
2.1 Bestellungen/Beauftragungen können auf dem Postweg an R-Biopharm AG, An der neuen Bergstraße 17, 64297 Darmstadt, telefonisch unter 0049/6151/81020, per E-Mail an orders@r-biopharm.de und über den Webshop der R-Biopharm AG https://shop.r-biopharm.com aufgeben werden.
2.1.1 Betreiber des Webshops ist die R-Biopharm AG [Impressum]. Webshops von verbundenen Unternehmen haben abweichende Betreiber und abweichende AGB.
2.1.2 Für die Nutzung des Webshops ist eine Registrierung erforderlich. Dazu füllt der Kunde mindestens die Pflichtangaben (Firma, Vor- und Nachname, Ust-Nr., Firmenadresse und ggf. abweichende Liefer- und/oder Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse sowie Namen der Geschäftsleitung) im Neukundenformular unter „Kundelogin/neue Kunden“ aus und schickt dieses nach Akzeptanz dieser AGB, Kenntnisnahme der Datenschutzbestimmungen und Bestätigung der Geschäftskundeneigenschaft an R-Biopharm AG. R-Biopharm AG muss das Kundenkonto durch eine E-Mail an den Kunden mit seinen Log-in-Daten freischalten. Die Freischaltung liegt im Ermessen von R-Biopharm AG und kann z.B. abgelehnt werden, wenn der Kunde Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen oder sanktioniert ist. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend und vollständig sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig. Idealerweise soll die vom Kunden angegebene E-Mailadresse eindeutig personen- und firmenbezogen sein; support@/info@-Adressen sind zu vermeiden. Die Zugangsdaten dürfen auch innerhalb einer Firma nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für die regelmäßige Aktualisierung seiner Registrierungsdaten verantwortlich. Um dabei zu unterstützen, erhält der Kunde alle sechs (6) Monate eine E-Mail mit einem Link, über die er seine Daten aktualisieren oder bestätigen muss, dass diese noch aktuell sind. Unterbleibt die Aktualisierung oder Bestätigung, wird das Kundenkonto gesperrt und nach Ablauf von weiteren sechs (6) Monaten gelöscht. Wechselt der registrierte Kunde den Arbeitgeber muss er sich unter dem neuen Arbeitgeber neu registrieren; die Nutzung eines Bestandaccounts bei Arbeitgeberwechsel ist nicht gestattet. Der Kunde haftet der R-Biopharm AG für alle Schäden, die ihr aus der schuldhaften Verletzung der Aktualisierungspflicht oder der schuldhaften Verursachung der unbefugten Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten entstehen und stellt die R-Biopharm AG in diesen Fällen von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Ein etwaiges Mitverschulden der R-Biopharm AG wird angerechnet.
2.1.3 Die Nutzung des Webshops ist kostenfrei. Kosten entstehend erst durch eine Bestellung/Beauftragung der R-Biopharm AG.
2.2 Die Präsentation der Waren/Dienstleistungen im Webshop oder Katalog stellt kein verbindliches Angebot der R-Biopharm AG zum Vertragsabschluss dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein solches Angebot abzugeben („Bestellung/Beauftragung“). Bestellungen/Beauftragungen, gleich in welcher Form, sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der R-Biopharm AG in Textform oder schriftlich bestätigt worden sind („Auftragsbestätigung“). Der Auftragsbestätigung steht gleich, wenn die R-Biopharm AG die Lieferung vornimmt bzw. mit der Leistungserbringung beginnt oder eine Zahlung des Kunden für die Lieferung/ Leistung annimmt.
2.2.1 Um eine Bestellung über den Webshop aufzugeben, kann der Kunde Waren/Dienstleistungen in einem elektronischen Warenkorb sammeln, in dem er auf den Button „in den Warenkorb“ klickt. Wenn der Kunde den Button „Jetzt kaufen“ drückt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren/Leistungen ab.
2.2.2 Der Kunde kann Eingabefehler korrigieren, indem er unter dem Warenkorb-Symbol den Button „Warenkorb anzeigen und bearbeiten“ anklickt oder alternativ das Stift- oder Mülleimersymbol nutzen. Wenn der Kunde auf den Button „zur Kasse gehen“ drückt, kann er sich vor Abschluss des Bestellvorgangs und Abgabe seines Angebots nochmal alle Bestelldaten ansehen. Auch zu diesem Zeitpunkt kann er die Bestelldaten noch ändern, in dem er nochmal auf das Warenkorb-Symbol klickt. Die Adressdaten und insbesondere die Versandadresse des Kunden können im Webshop nicht geändert werden. Dazu ist eine Kontaktaufnahme zu R-Biopharm AG erforderlich. Gleiches gilt, wenn die Art und Weise wie die Rechnung versandt wird (elektronisch oder Papier) geändert werden soll.
2.2.3 Der Kunde kann sein Angebot nur abgeben, wenn er diese AGB akzeptiert, in dem er einen Haken in das Kästchen „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und erkläre mich mit diesen einverstanden“ setzt. Der Kunde erhält beim Anklicken des Wortes „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ die Möglichkeit, diese herunterzuladen und auszudrucken. Gerne stellt die R-Biopharm AG dem Kunden die AGB auch auf erstes Anfordern während der Geschäftszeiten von Mo-Fr 8-17h MET zur Verfügung.
2.2.4 Dem Kunden wird unverzüglich eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zugesendet („Eingangsbestätigung“). Mit Erhalt der Eingangsbestätigung kann sich der Kunde sicher sein, dass seine Bestellung bei der R-Biopharm AG eingegangen ist. Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn die R-Biopharm AG das Angebot bestätigt („Auftragsbestätigung“). Dies erfolgt durch eine Auftragsbestätigung via E-Mail an den Kunden, in der die Parteien, die Waren/Leistungen und der Preis genannt sind. Die R-Biopharm AG ist zur Annahme nicht verpflichtet.
2.2.5 Sollte der Kunde nach der Auftragsbestätigung noch Änderungswünsche haben, muss er diese unverzüglich an die R-Biopharm AG kommunizieren. Die Änderungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die R-Biopharm AG ihr Einverständnis mit den Änderungen bestätigt; der Bestätigung steht gleich, wenn die R-Biopharm AG mit der geänderten Lieferung/Leistung beginnt. Bei Änderungswünschen seitens der R-Biopharm AG werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde sein Einverständnis mit den Änderungen bestätigt; der Bestätigung steht gleich, wenn der Kunde die Ware/ Leistung vorbehaltlos annimmt.
3. Erfüllungsort, Beförderung, Teillieferung und Lieferzeit
3.1 Alle Lieferungen/Leistungen erfolgen gemäß Incoterms® 2020 Ex Works; Erfüllungsort ist der Warenausgang der R-Biopharm AG, An der neuen Bergstraße 17, 64297 Darmstadt. Abweichend vereinbarte Incoterms ändern nichts an einschlägigen Handelsbeschränkungen (z.B. Sanktionen).
3.2 Der Kunde stimmt Teillieferungen bzw. Teilleistungen zu. Die R-Biopharm AG ist berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang von bis zu 5% gegenüber der Bestellsumme vorzunehmen.
3.3 Lieferungen bzw. Leistungen erfolgen baldmöglichst, vorbehaltlich rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kann die R-Biopharm AG eine angegebene Liefer-/Leistungszeit nicht einhalten, wird sie den Kunden in Textform unter Angabe der voraussichtlichen neuen Liefer-/Leistungszeit informieren.
4. Eigentumsvorbehalt und Vorbehaltsleistung
4.1 Der Weiterverkauf von Produkten der R-Biopharm AG bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der R-Biopharm AG. Auch wenn die Einwilligung erteilt wurde, bleiben alle von der R-Biopharm AG an den Kunden gelieferten Waren/Werke bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der R-Biopharm AG („Vorbehaltsware“).
4.2 Vorbehaltsware darf nur unter Beachtung der in diesen AGB vereinbarten Handelsbeschränkungen verwendet werden, sofern der Kunde nicht in Zahlungsverzug ist und alle aus einer solchen Verwendung entstehenden Zahlungsansprüche in voller Höhe an die R-Biopharm AG abtritt. Die Vorbehaltsware ist so zu kennzeichnen, dass für jeden Dritten offensichtlich ist, dass diese im Eigentum der R-Biopharm AG steht.
5. Elektronische Gebrauchsanweisung
Die R-Biopharm AG stellt für ihre Waren teilweise ausschließlich elektronische Gebrauchsanweisungen zur Verfügung, die über einen QR-Code auf der Verpackung und auf der Webseite der R-Biopharm AG eingesehen werden können. Gebrauchsanweisungen in anderer Form können während der Geschäftszeiten der R-Biopharm AG (werktags 9-17h CET) unter info@r-biopharm.de oder +49 (0) 6151-8102-0 angefragt werden.
6. Handelsregularien
6.1 Jeder Vertrag mit der R-Biopharm AG gilt vorbehaltlich der Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Vorgaben bzgl. Handel, Zoll und Sicherheit, insbesondere Sanktionen und Embargos (zusammen „Handelsregularien“).
6.2 Waren, deren Komponenten, Software und Technologien, Dienstleistungen, Unterstützungshandlungen sowie Know-how, Geschäftsgeheimnisse oder sonstiges geistiges Eigentum der R-Biopharm AG (zusammen „Ressourcen), die unter Art. 12 g-gb der EU VO Nr. 833/2014 oder Art. 8gder EU VO Nr. 765/2006 fallen, dürfen nicht unmittelbar oder mittelbar nach Russland/Belarus oder zur Verwendung in Russland/Belarus verkauft, geliefert, verbracht, ausgeführt, lizenziert, übertragen oder anderweitig zugänglich gemacht oder genutzt werden (zusammen „vertrieben“ oder „Vertrieb“).
6.3 Ressourcen, die für einen bestimmten Endverbraucher oder eine bestimmte Endnutzung vertrieben werden, sind auf diesen Endverbraucher und diese Endnutzung beschränkt. Der Vertrieb von Ressourcen in einem bestimmten Gebiet, Land oder einer Region beschränkt sich auf dieses Gebiet, Land oder Region.
6.4 Soweit eine Exportkontrollgenehmigung beantragt oder Exportkontrollprüfungen durchgeführt werden sollen, ist der Kunde verpflichtet, der R-Biopharm AG hierfür alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere Angaben zu allen Endverwendern sowie die Ausstellung und Bereitstellung einer Endverbleibserklärung.
6.5 Der Kunde garantiert und gewährleistet, für sich und seine Auftragnehmer, dass er alle einschlägigen Handelsregularien einhält und dies auch in seiner Lieferkette sicherstellt und dazu (a) vertragliche Bestimmungen innerhalb seiner Lieferkette nutzt, welche dieser Ziff. 6 im Wesentlichen entsprechen (b) angemessene Überwachungsmechanismen einrichtet und aufrechterhält, um die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen und Verhaltensweisen zur Umgehung oder Vereitelung von Ausfuhrkontrollen aufzudecken, zu verhindern und zu melden und (c) R-Biopharm AG unverzüglich über alle Probleme diesbezüglich informiert.
6.6 Soweit gemäß Incoterm verpflichtet, achtet der Kunde auf die ordnungsgemäße Einstufung der Waren für Zollzwecke und zahlt alle erforderlichen Zölle, Steuern und Abgaben.
6.7 Der Kunde stellt die R-Biopharm AG von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung dieser Ziff. 6 durch den Kunden verursacht werden.
6.8 Die R-Biopharm AG behält sich das Recht vor, jeden Vertrieb, Dienstleistung und Unterstützungshandlung abzulehnen, zu widerrufen, zu kündigen oder davon zurückzutreten, wenn diese aufgrund von Handelsregularien unmöglich oder unwirtschaftlich ist (z.B. ungewöhnliche oder unverhältnismäßige damit verbundene Risiken oder Kosten), den Zugang zu Finanzkonten oder -instituten gefährdet oder die R-Biopharm AG einem unangemessenen Reputationsrisiko aussetzt. Eine solche Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der R-Biopharm AG und die R-Biopharm AG haftet im Falle einer solchen Entscheidung nicht für die Folgen der Ablehnung oder Beendigung.
6.9 Im Falle eines möglichen Verstoßes gegen diese Ziff. 6 kann R-Biopharm AG von dem Kunden (a) eine schriftliche Bestätigung inklusive Nachweise darüber verlangen, dass keine Verletzung vorliegt, (b) die weitere Geschäftsbeziehung von der Ausstellung dieser Bestätigung abhängig machen, (c) alle bekannten oder vermuteten Verstöße den zuständigen Behörden melden, auch wenn diese unbeabsichtigt sind; (d) Vorauszahlungen einbehalten, (e) eine angemessene Vertragsstrafe für jeden Verletzungsfall festlegen, die der Kunde gerichtlich überprüfen lassen kann; oder (f) eine beliebige Kombination von a) bis e).
7. Vergütung/Preis
7.1 Angebote der R-Biopharm AG sind freibleibend. Lieferungen/Leistungen erfolgen zu den Preisen der zum Zeitpunkt der Bestellung/Beauftragung jeweils für den Kunden gültigen Preisliste oder des Angebots der R-Biopharm AG.
7.2 Die R-Biopharm AG kann, sofern die Lieferung/Leistung erst mehr als einen Monat nach der Auftragsbestätigung erfolgen soll oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erfolgen kann, ihre Preise nach billigem Ermessen und rechtzeitiger vorheriger Ankündigung der Entwicklung der Gesamtkosten der R-Biopharm AG anpassen. Das gilt insbesondere bei Veränderungen der Kosten für Produktion und Lizenzen, Rohstoffe sowie Energie, bei Veränderungen von Tariflöhnen, gesetzlichen und tariflichen Sozialleistungen sowie anderweitigen Personal- und Dienstleistungskosten, Änderungen der Finanzierung, Miete, Zinsen, sowie bei Veränderungen der Frachtkosten (einschließlich Maut) und staatlich auferlegten Gebühren, Beiträgen, Steuern oder Abgaben, Wechselkursen, Inflation sowie in Fällen von Force Majeure, soweit sie von der R-Biopharm AG zu tragen sind. Die R-Biopharm AG wird bei Preisänderungen nur solche Kostensteigerungen oder Kostensenkungen berücksichtigen, die nicht durch gegenläufige Kostenentwicklungen in anderen Kostenbestandteilen ausgeglichen werden. Sofern andere Faktoren als preisbindend angegeben worden sind, wie z.B. Incoterm, Mindestabnahme, Mindestverbrauch oder Bedarfsplanung, gilt die Preisanpassungsmöglichkeit auch bei Änderung dieser Faktoren.
7.3 Die R-Biopharm AG behält sich vor bei Bestellungen bis zu einem bestimmten Warenwert¹ („Kleinmenge“) dem Kunden einen Kleinmengenzuschlag zu berechnen. In welcher Höhe dieser anfällt, teilt die R-Biopharm AG spätestens mit der Auftragsbestätigung mit.
7.4 Die Versandkosten werden individuell berechnet und ergeben sich aus Zielort, Bestellwert, Sendungsgröße, saisonalem Sendungsaufkommen und Sendungsbesonderheiten (z.B. Kühlware, Versicherungskosten etc.). Grundsätzlich ist der Versand nach Deutschland und Österreich ab einem Warenwert von mehr als 550 Euro kostenfrei. Die Gefahrtragung während des Versands richtet sich nach dem vereinbarten Incoterm.
7.5 Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gebühren, Provisionen und Spesen, die von Kreditinstituten für die von ihnen erbrachten Leistungen verlangt werden, tragen die Parteien jeweils selbst.
7.6 Die R-Biopharm AG leistet Aufwendungsersatz für Auslagen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten) nur nach vorheriger Zustimmung mindestens in Textform unter Vorlage der Originalbelege.
8. Rechnung, Fälligkeit und Verzug
8.1 Der Kunde erhält die Rechnung digital, wenn seine Bestellung versandfertig ist bzw. wenn mit der Leistung begonnen werden kann. Auf Anfrage kann der Kunde die Rechnung in Papierform erhalten.
8.2 Zahlungen sind nach Ablauf von 30 (dreißig) Tagen ab Versand der Rechnung fällig. Der Kunde kann Rechnungen vor Fälligkeit begleichen; ein grundsätzliches Recht zum Skontoabzug gibt es nicht. Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung zu tätigen.
8.3 Liegen Umstände vor, die darauf schließen lassen, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllen kann oder befindet sich der Kunde im Verzug, ist die R-Biopharm AG berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder die Lieferungen/Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse zu erbringen. Im Falle einer Insolvenz des Kunden darf R-Biopharm AG daran auch noch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens festhalten.
8.4 Leistet der Kunde trotz Fälligkeit und, soweit erforderlich, Mahnung nicht, kann R-Biopharm AG (a) die Belieferung/Leistung aussetzen oder verweigern, (b) Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz verlangen, (c) eine Pauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen, (d) Bearbeitungsgebühren verlangen, (e) eine beliebige Kombination von a-d.
8.5 Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder ausstehenden Zahlungen von mehr als 10.000 Euro ist R-Biopharm AG zur fristlosen Kündigung aller Verträge mit dem Kunden berechtigt.
8.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist oder wenn sein Gegenanspruch in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zu dem Anspruch von der R-Biopharm AG gemäß § 320 BGB steht oder von der R-Biopharm AG anerkannt wurde.
9. Höhere Gewalt und Hindernisse
9.1 Tritt nach Vertragsschluss ein Ereignis oder Umstand höherer Gewalt ein, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (z.B. Belieferungsschwierigkeiten, Bürger-/Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärisch Mobilisierung, Aufruhr, Rebellion, Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Befolgung von Gesetzen oder Anordnungen, Embargo, Sanktionen, rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung, Pest, Pandemie, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis, Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie, allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streit und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden etc.), ist die Partei ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihren vertraglichen Verpflichtungen, Schadensersatzpflichten oder anderen vertraglichen Rechtsbehelfen wegen Vertragsverletzung befreit, wenn sie dies der anderen Partei unverzüglich mitteilt; anderenfalls ab Eingang der Mitteilung.
9.2 Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses vorübergehend, so gelten die Folgen so lange wie das Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Wenn die Auswirkungen länger als 120 (einhundertzwanzig) Tage andauern und zur Folge haben, dass einer Partei dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, entzogen wird, hat diese Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 2 (zwei) Wochen schriftlich zu kündigen.
9.3 Eine Partei kann sich nur dann auf höhere Gewalt berufen, wenn sie nachweist, dass das Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt, es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war und die Auswirkungen von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden. Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Hindernisses zu begrenzen.
10. Rügepflichten und Abnahme
10.1 Der Kunde untersucht die Ware bzw. Werke unverzüglich nach Gefahrübergang gemäß Incoterm (siehe Ziff. 3.1). Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel (Transportschäden, fehlende oder mangelnde Verpackung, Falschlieferung, unrichtige Menge etc.) als vom Kunden genehmigt, wenn er diese nicht unverzüglich, spätestens binnen 2 (zwei) Werktagen nach Lieferung schriftlich rügt und hinsichtlich Mängeln, die nicht offensichtlich sind, sondern sich bei einer Untersuchung zeigen, wenn er diese nicht spätestens binnen 5 (fünf) Werktagen nach Lieferung rügt. Sollte eine Untersuchung der Ware branchenüblich längere Zeit in Anspruch nehmen, z.B., weil eine zeitaufwendige Analyse erforderlich ist, hat der Kunde dies der R-Biopharm AG spätestens im Zeitpunkt des Vertragsschlusses schriftlich mitzuteilen; anderenfalls gelten die vorstehenden Untersuchungs- und Mitteilungsfristen. Der Kunde verpflichtet sich, die Untersuchung schnellstmöglich abzuschließen. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn er diese nicht unverzüglich, spätestens binnen 2 (zwei) Werktagen nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel zeigte, und innerhalb der Gewährleistungsverjährungsfrist nach Ziff. 12.3, schriftlich rügt; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
10.2 Soweit Komponenten, Teilprodukte und sonstige Bestandteile für Endprodukte vereinbarungsgemäß zur Weiterverarbeitung, Verbindung, Vermischung, Kombination, Einbau, Integration oder sonstigen Nutzung geeignet sein sollen, ist auch diese Eignung stichprobenartig nach Gefahrübergang gemäß Incoterm zu überprüfen; die vorgenannte Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt gleichermaßen. Es ist nicht ausreichend, die Eignung erst unmittelbar vor Marktbereitstellung zu überprüfen.
10.3 Eine nicht fristgerechte oder formgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmängeln aus. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns der R-Biopharm AG, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
11. Fragen oder Reklamationen, Rückgabe, Retoure und sonstige Einsendungen
11.1 R-Biopharm AG steht für Fragen und Verbesserungsvorschläge zur Verfügung. Distributoren der R-Biopharm AG verpflichten sich zur Registrierung und Kontaktaufnahme über das Distributorenportal. Alle anderen Kunden erreichen den Kundendienst der R-Biopharm AG werktags von 9-13 h MEZ unter +49 (0) 6151/8202-0 oder info@r-biopharm.de. Für Waren/Dienstleistungen, die über Geschäftspartner vertrieben wurden, wenden sich Kunden als Erstkontakt an den Geschäftspartner.
11.2 Die Bearbeitung einer Reklamation ist nur dann möglich, wenn alle abgefragten Informationen mitgeteilt werden. Ohne die Angabe von Basisdaten wie Produkttyp und Serien- bzw. Lotnummer sowie die vollständige Schilderung des Anliegens, idealerweise mit Fotos, kann die Bearbeitung der Reklamation zurückgewiesen werden.
11.3 Jede Rückgabe, Retoure und sonstige Einsendung erfordert eine Vorautorisierung der R-Biopharm AG, ohne diese die R-Biopharm AG berechtigt ist die Annahme zu verweigern oder kostenpflichtig zurückzusenden. Eine Einsendung ist grundsätzlich nur mit Rechtsgrund möglich (insbesondere im Falle eines Sachmangels innerhalb der Gewährleistungszeit oder zur Durchführung einer Dienstleistung). Eine Rücknahme aus sonstigem Grund (z.B. von falsch bestellten Waren) erfolgt grundsätzlich nicht.
11.4 Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, erfolgt jede Einsendung auf Kosten und Gefahr des Kunden gemäß Incoterms® 2020 DDP R-Biopharm AG, An der neuen Bergstraße 17, 64297 Darmstadt, Deutschland mit Ankunft werktags zwischen 9-17 h MEZ. Die Ware ist gemäß den geltenden Gesetzen und Normen zu kennzeichnen und zu verpacken und gegen Transportschäden zu sichern; Temperaturangaben sind zu beachten. Soweit dies nicht unmöglich ist, muss die Ware in einem für den Wiederverkauf zufriedenstellenden Zustand (einschließlich Originalverpackung) bei der R-Biopharm AG ankommen. Die Ansprüche des Kunden bei beschädigten, falschen oder sonstig mangelhaften Waren gemäß Ziff. 12 und die Haftung der R-Biopharm AG gemäß Ziff. 13 bleiben unberührt. Wenn eine Beanstandung zu Unrecht erfolgt, werden entstandene Aufwendungen in Rechnung gestellt.
11.5 Im Falle der Einsendung von Testkits und Probenmaterial müssen personenbezogene Daten unkenntlich gemacht werden. Grundsätzlich beträgt die einzusendende Mindestmenge 50g pro Probe. Zum Zweck der Bearbeitung einer Reklamation oder Ausführung einer Dienstleistung kann das Material analysiert werden. Eingesandte Testkits und Probenmaterial werden nicht zurückgesendet; mit der Einsendung erklärt sich der Kunde mit der anschließenden Vernichtung einverstanden. Ein Vernichtungsnachweis erfolgt mit der Mitteilung des Ergebnisses der Reklamation oder, auf Wunsch, nach Abschluss einer diesbezüglichen Dienstleistung.
11.6 Im Falle der Beanstandung eines Geräts, entscheidet der Kundendienst der R-Biopharm AG nach eigenem Ermessen, ob eine Fernwartung oder Prüfung des Geräts beim Kunden oder am Sitz der R-Biopharm AG erforderlich ist. Wird ein Gerät beim Kunden vor Ort geprüft, gewährleistet der Kunde einen risikofreien und gesicherten Gerätezugang. Wird ein Gerät von R-Biopharm AG beim Kunden abgeholt, oder vorautorisiert vom Kunden versandt, muss es ohne Schaden demontierbar sein und originalverpackt mit dem Zubehör zur Verfügung gestellt werden, dass für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gerätes notwendig ist. Dem Gerät ist ein gültiger Dekontaminationsnachweis beizufügen, ohne den das Gerät nicht angenommen werden kann. Vom Kunden angebrachte Etiketten oder Aufkleber müssen rückstandslos entfernt sein. Bei Nichtbeachtung anfallende Mehrkosten (z.B. durch eine gesonderte Aufbewahrung oder Rücksendung) trägt der Kunde. Die Stellung eines Ersatzgeräts kann kostenpflichtig sein.
11.7 Bei Beanstandung von Software, Software‑as‑a‑Service‑Leistungen (SaaS) oder IT‑Dienstleistungen gilt ergänzend und vorrangig zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB:
a) Betrieb, Konfiguration, Wartung, Aktualisierung und Änderung der kundenseitigen IT‑, System‑, Netzwerk‑, Cloud‑ und Sicherheitsumgebung, einschließlich Betriebssystemen, Laufzeitumgebungen, Datenbanken, Netzwerken, Cloud‑ und Hosting‑Infrastrukturen, sowie sonstige Drittsoftware(z.B. Microsoft Windows®) oder IT Dienstleistungen Dritter liegen ausschließlich im Verantwortungs‑ und Risikobereich des Kunden. Eine dauerhafte Kompatibilität der Leistungen von R-Biopharm mit der IT‑Umgebung des Kunden wird nicht geschuldet.
b) Änderungen der IT‑Umgebung des Kunden, insbesondere Updates, Patches, Releases, Sicherheits‑ oder Konfigurationsänderungen, begründen keine Mängelansprüche, auch wenn hierdurch Funktions‑ oder Leistungseinschränkungen entstehen.
c) Anpassungen, Erweiterungen oder Weiterentwicklungen von Software oder SaaS‑Leistungen, einschließlich Schnittstellen, Integrationen oder sonstiger Zusatzfunktionen, sind nicht geschuldet und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
d) R-Biopharm übernimmt keine Verantwortung, Gewährleistung oder Haftung für kundenspezifische Modifikationen, insbesondere nicht für Änderungen oder Anpassungen von Datenbibliotheken, Datenmodellen, Algorithmen, Berechnungs‑ oder Auswertungslogiken sowie für kundenspezifische Funktionen, Sonderfeatures oder Custom Branding‑Elemente (einschließlich White‑Label‑Gestaltungen). Solche Anpassungen sind nicht Bestandteil der Standardleistungen und bleiben ohne Gewähr für Kompatibilität, Eignung oder Fortbestand bei Updates oder Versionswechseln. Prüf‑, Analyse‑, Modifikations- oder Unterstützungsleistungen erfolgen ausschließlich gegen gesonderte Vergütung
e) Beanstandungen sind ausgeschlossen, soweit Störungen, Fehlfunktionen oder Datenverluste ganz oder teilweise aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen; ein Mitverschulden genügt. Der Kunde trägt die Darlegungs‑ und Beweislast.
f) Ein Anspruch auf Wiederherstellung verlorener oder beschädigter Daten besteht nicht.
11.8 Erklärt sich die R-Biopharm AG trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung ausnahmsweise zur Rücknahme von Waren bereit, kann die R-Biopharm AG für die Bearbeitung des Anliegens, die Prüfung der Ware und deren Wiedereinlagerung oder Entsorgung eine Retoure-Gebühr in Höhe von 25% des jeweiligen Brutto-Verkaufspreises verlangen, Diese Retoure-Gebühr sowie sonstige von der R-Biopharm AG getragene Kosten (ggf. Versandkosten, Zölle etc.) werden entweder direkt vom Gutschriftsbetrag abgezogen oder dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt.
12. Gewährleistung/ Mängelansprüche
12.1 Grundsätzlich leistet die R-Biopharm AG für Sach- und Rechtsmängel, über einen Zeitraum von 12 Monaten (bzw. im Falle von Waren, die eine kürzere Haltbarkeit haben, bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums oder bei limitierter Verwendung bis zum Erreichen der Anzahl der Verwendungen innerhalb der Haltbarkeit) Gewähr, gerechnet vom Tage des Gefahrübergangs gemäß Incoterm, bzw. im Falle der kundenseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der Bereitstellungsanzeige zur Warenübernahme an, vorbehaltlich einer form- und fristgerechten Rüge durch den Kunden. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der Gewährleistungsfrist.
12.2 Ob eine Sache mangelhaft ist, richtet sich nach den subjektiven Anforderungen. Diese ergeben sich aus der vereinbarten Beschaffenheit und Eignung für die vertraglich vorausgesetzte oder vereinbarte Verwendung und Übergabe mit vereinbartem Zubehör und vereinbarter Dokumentation. Grundsätzlich entsprechen Waren den vereinbarten Spezifikationen und Dienstleistungen werden fachgerecht nach dem Stand der Technik erbracht. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, dass die Waren ein bestimmtes Haltbarkeitsdatum aufweisen müssen, ist es kein Sachmangel, wenn die Haltbarkeit kurz nach der Lieferung abläuft. Eine Haftung für ein Endprodukt kann nur hergeleitet werden, wenn die Eignung als Bestandteil eines Endproduktes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
12.3 Alle Waren und Dienstleistungen der R-Biopharm AG sind ausschließlich für den Gebrauch durch ordnungsgemäß geschultes und qualifiziertes Personal unter Anwendung geeigneter Industriestandards und -Praktiken, insbesondere Good Clinical Practices und Good Laboratory Practices, vorgesehen. Der Kunde stellt die R-Biopharm AG von allen Schäden frei, die aus einer entgegenstehenden Nutzung resultieren; dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Vorbereitung, Anwendung, fehlenden Kontrollen oder Fehlinterpretation der Testergebnisse.
12.4 Die R-Biopharm AG übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für
(a) Folgen aus der Versäumnis die Gebrauchs- oder Sicherheitsanweisungen zu lesen, zu verstehen oder zu befolgen
(b) Nutzungen oder Abarbeitungen, die nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck entsprechen oder nicht mit der Produktsicherheit vereinbar sind;
(c) den Einsatz von ungeschultem oder unqualifiziertem Personal
(d) fehlender Anwendung von Industriestandards- und Praktiken (z.B. Good Laboratory Practices)
(e) der Versäumnis geeignete Kontroll-/Proben/ Probenmatrices oder Abarbeitungsverfahren/Prozesse einzusetzen;
(f) sonstiger fehlerhafte Benutzung;
(g) Veränderungen oder Bearbeitungen der Waren;
(h) unsachgemäße Lagerung oder Transport durch den Kunden oder Dritte;
(i) Waren, die als „gebraucht verkauft wurden;
(j) unsachgemäße, unangemessene oder nicht genehmigte Installation durch den Kunden oder Dritte
(j) Wartung, die abweichend der Hersteller- oder regulatorischen Vorgaben nicht von trainiertem oder zertifiziertem Personal durchgeführt wurde,
(k) Folgen aus chemischen, elektromagnetischen, mechanischen oder elektrolytischen Einflüssen außerhalb der Nutzung gemäß Dokumentation
(l) Schäden und Störungen, die durch von R-Biopharm AG nicht zu vertretenden äußeren Einwirkungen entstanden sind (z.B. Einbruch, Diebstahl, Blitzschlag, Feuer, Wasser, höhere Gewalt);
(m) die Erzielung eines bestimmten Erfolges im Rahmen einer Dienstleistung
(n) spezifische Ergebnisse im Rahmen einer Dienstleistung oder Prüfung einer Beanstandung in Bezug auf Probenmaterial aufgrund des experimentellen Charakters
12.5 Für den Futtermittel- und Lebensmittelbereich gilt: Die Nutzung von Techniken, Methoden, Ergebnissen oder Empfehlungen von R-Biopharm AG erfolgt auf Risiko des Kunden. Die von R-Biopharm AG angewandten Techniken und Methoden, daraus resultierende Ergebnisse und Empfehlungen basieren auf allgemeinen oder spezifischen Erfahrungen und sind möglicherweise nicht gesondert verifiziert/validiert. Die R-Biopharm AG ist ISO 9001 und ISO 13485 zertifiziert; die Labore der R-Biopharm sind jedoch nicht durch eine zuständige Stelle formal anerkannt und deshalb keine akkreditierten Labore. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Techniken, Methoden, Ergebnisse und Empfehlungen in Übereinstimmung mit den geltenden Regularien, behördlichen Anweisungen, anerkannten Methoden, und ggf. spezifischen Herstellerangaben durch akkreditierte Labore verifizieren/validieren zu lassen, bevor diese (z.B. als Grundlage für Entscheidungen) genutzt werden. Die R-Biopharm AG übernimmt keine Gewährleistung für den Einsatz der Technik, Methode, Ergebnis oder Empfehlung im Einzelfall.
12.6 Sachmängelgewährleistung beschränkt sich auf Nacherfüllung. Wenn die R-Biopharm AG den Sachmangel zu vertreten hat, wird nach eigenem Ermessen Ersatz geliefert, nachgebessert oder eine Gutschrift ausgestellt. Insbesondere wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist, darf die Ware vernichtet werden. Ersatz erfolgt nach Produktcode, Anspruch auf Ersatz aus der gleichen Lot besteht nicht. Nur wenn Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift unmöglich, unverhältnismäßig oder zweimal fehlgeschlagen sind, kann der Kunde den Kaufpreis mindern. Weitergehende Gewährleistungsrechte wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der R-Biopharm AG vor oder ein anderer gesetzlich zwingender Fall. Bei nachweislichem Vorliegen eines Rechtsmangels wird die R-Biopharm AG nach eigenem Ermessen entweder das Material bzw. die Ware oder die beauftragte Leistung so abändern oder ersetzen, dass kein Rechtsmangel mehr vorliegt oder dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen. Ist vorstehendes nicht oder nicht wirtschaftlich möglich, hat die R-Biopharm AG ein Kündigungsrecht.
12.7 Die Anerkennung von Mängelansprüchen bedarf stets der Schriftform.
13. Haftung
13.1 Die Haftung der R-Biopharm ist beschränkt auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und im Falle des Verzuges, soweit ein fixierter Liefertermin vereinbart wurde, sowie bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines bestimmten Leistungserfolges, Haftung bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos sowie auf gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und Arglist.
13.2 Die Haftung der R-Biopharm AG für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; Die Haftung der R-Biopharm AG für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten ist ausgeschlossen, insbesondere bei unentgeltlichen Kulanzleistungen.
13.3 Im Rahmen einer Probenanalyse erbrachte Analyseergebnisse und darauf basierende Empfehlungen sind auf das getestete Material, Produkt, Methoden, Techniken, Geräte und die spezifische Testumgebung beschränkt. Sie sind kein Leitfaden für diagnostische Verfahren oder Ersatz für eine behördliche Zulassung. Die enthaltenen Informationen können je nach Laborbedingungen, Gerätetypen und anderen individuellen Parametern variieren. R-Biopharm AG übernimmt keine Haftung für diese oder deren Nutzung, insbesondere nicht für die Verletzung von Rechten Dritter.
13.4 ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART SIND AUSGESCHLOSSEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DURCH GEWOHNHEITEN, PRAXIS, DEN GESCHÄFTSVERLAUF ZWISCHEN DEN PARTEIEN ODER ANDERWEITIG STILLSCHWEIGEND VORAUSGESETZT WERDEN. Insbesondere übernimmt die Biopharm AG keine Haftung für Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn., Produktionsrückstände oder sonstige mittelbare Schäden.
13.5 Die Verantwortung für Gewährleistungen, Garantien oder deren Erweiterungen, die von Händlern, Distributoren oder sonstigen Geschäftspartnern der R-Biopharm AG abgegeben werden, liegt ausschließlich bei diesen.
13.6 Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen unter Ziff. 12 (Gewährleistung) und 10 (Rügepflichten).
13.7 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen der R-Biopharm AG.
14. Geistiges Eigentum
14.1 An Waren und im Rahmen von Dienstleistungen erstellten Ergebnissen bestehendes geistiges Eigentum verbleibt bei R-Biopharm AG oder deren Lizenzgebern. Eine Übertragung von Schutzrechten findet grundsätzlich nicht statt. Verfahrensbeschreibungen, Qualitätsprozesse, Methoden, Herstellungsparameter und sonstiges Know-How, die dem Kunden zugänglich gemacht werden, bleiben das Eigentum der R-Biopharm AG. Gleiches gilt für Aktualisierungen, Optimierungen, Weiterentwicklungen, Fehlerbehebungen, zukünftige Produktgenerationen oder Entwicklungen.
14.2 Mit dem Erwerb der Waren bzw. Dienstleistungen erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die Waren bzw. Dienstleistungen entsprechend des vereinbarten Zwecks und Territorium und gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, den vereinbarten Spezifikationen und der Begleitdokumentation zu nutzen. Weitere Nutzungsrechte, insbesondere Bearbeitungsrechte, Vervielfältigungsrechte, die Entwicklung eigener Produkte auf Basis von Know-How der R-Biopharm AG sind darin nicht enthalten. Reverse Engineering, einschließlich Dekompilation, Disassessemblierung oder andere Methoden, um den Source Code zu gewinnen, sind verboten. Ohne explizite schriftliche Erlaubnis ist es dem Kunden nicht gestattet, das Know-How betreffend Waren/Dienstleistungen der R-Biopharm AG zu nutzen. Dies gilt insbesondere für das Know-How bezüglich Antikörpern und anderen Technologien der R-Biopharm AG.
14.3 Soweit im Rahmen von Dienstleistungen Arbeitsergebnisse entstehen (z.B. entwickelte Methoden und dazu gehörige Daten), erhält der Kunde daran ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck und Territorium. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder kommerzielle Verwertung bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der R-Biopharm AG.
14.4 Das Ergebnis einer Reklamationsanalyse dient lediglich der Feststellung, ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht; die Nutzung für darüberhinausgehende Zwecke ist nicht gestattet. Vom Kunden bereitgestellte Ideen, Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen oder Mitteilungen begründen keine Rechte oder Vergütungsansprüche.
14.5 Wurde dem Kunden eine Vertriebslizenz erteilt, garantiert der Kunde sich an die mit der Vertriebslizenz verbundenen Bedingungen zu halten.
14.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung in Schrift- oder Textform den Namen der R-Biopharm AG, ihr Firmenlogo oder Marken der R-Biopharm AG und mit ihr verbundenen Unternehmen als Referenz oder zur Eigenwerbung zu nutzen. Im Falle der Zustimmung verpflichtet sich der Kunde, Gestaltungsvorgaben der R-Biopharm AG einzuhalten und Logos in der bestmöglichen Qualität sowie in vergleichbarer Prominenz wie andere abgebildete Logos einzusetzen; Verzerrungen, farbliche Anpassungen, Retusche oder sonstige Veränderungen sind nicht gestattet. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden; sie ist nicht auf Dritte übertragbar oder unterlizensierbar und erlischt mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
15. Bereitstellung und Muster
15.1 Von der R-Biopharm AG zur Vertragserfüllung notwendig beigestellte oder anderweitig zur Verfügung gestellte Sachen (insbesondere Stoffe, Materialien oder sonstige Unterlagen) bleiben Eigentum der R-Biopharm AG. Sie dürfen nur zur Erreichung des Vertragszwecks verwendet werden; Reverse Engineering ist nicht gestattet.
15.2 Eine Nutzung für andere Zwecke und die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der R-Biopharm AG in Textform gestattet. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche kann die R-Biopharm AG die Herausgabe ihrer Sachen verlangen, wenn der Vertragspartner diese Pflichten verletzt.
15.3 Die R-Biopharm AG ist bzw. wird Miteigentümerin an den unter Verwendung ihrer Sachen hergestellten Erzeugnisse im Verhältnis des Wertes der Beistellung bzw. der zur Verfügung gestellten Sache zum Wert des Erzeugnisses. Bei Wertminderung oder Verlusten hat der Vertragspartner Ersatz zu leisten.
16. Geheimhaltung
16.1 Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der R-Biopharm AG geheim zu halten und sie ausschließlich zum Vertragszweck zu nutzen oder zu verwerten.
16.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die dem Kunden zugänglich werden. unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Dazu gehören insbesondere alle Informationen, die aufgrund ihrer Art oder Umstände der Offenlegung ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 2 GeschGehG sind, alle finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen Informationen über die Geschäftstätigkeit der R-Biopharm AG, sowie alle identifizierbaren Erkenntnisse oder Erfahrungen, die nur einem eng begrenzten Personenkreis zugänglich sind, objektiv individualisierbar sind und einen kommerziellen Wert besitzen,geistiges Eigentum sowie grundsätzlich alle zur Vertragserfüllung beigestellte Sachen oder Muster der R-Biopharm AG.
16.3 Ausgenommen sind Vertrauliche Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt sind, veröffentlicht sind, zum allgemeinen Fachwissen gehören, allgemeiner Stand der Technik sind, dem empfangenden Kunden individuell bekannt sind ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen, vom Kunden ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen entwickelt worden oder in dessen Besitz sind. Will sich der Kunde auf diese Ausnahmen berufen, hat er diese der R-Biopharm AG binnen 14 (vierzehn) Tagen seit Mitteilung der Information mindestens in Textform anzuzeigen.
16.4 Sofern der Kunde aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zur Mitteilung Vertraulicher Informationen der R-Biopharm AG, gegenüber einem Gericht, einer Behörde oder einer anderen Stelle verpflichtet ist, darf er die Vertraulichen Informationen nur in dem unbedingt erforderlichen Umfange und erst dann offenbaren, wenn er die R-Biopharm AG zuvor unverzüglich schriftlich über die Verpflichtung zur Mitteilung informiert und die R-Biopharm AG Gelegenheit erhalten hat, Maßnahmen zum Schutz ihrer Vertraulichen Informationen zu ergreifen. Dies gilt nicht, sofern eine vorherige Benachrichtigung der R-Biopharm AG aufgrund der Art der Maßnahme unmöglich ist; in diesem Fall ist die R-Biopharm AG baldmöglichst zu informieren.
16.5 Vertrauliche Informationen werden ausschließlich auf „Kenntnis-nur-wenn-nötig“–Basis an Personen innerhalb des Unternehmens des Kunden weitergegeben, die sich entsprechend zur Geheimhaltung und beschränkten Nutzung verpflichten. Der Kunde darf Vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist und der Dritte entsprechend zur Geheimhaltung und beschränkten Nutzung verpflichtet ist. Die Weitergabe an Unternehmen, die mit der R-Biopharm AG im Wettbewerb stehen, bedarf der gesonderten Zustimmung in Textform.
16.6 Der Kunde wird die unbefugte Weitergabe, Nutzung oder Verwertung von Vertraulichen Informationen, insbesondere deren Verbreitung, Veröffentlichung, Zerstörung oder Verlust, mit dem gleichen Maß an Sorgfalt verhindern, den er zum Schutz eigener Informationen von vergleichbarer Art anwendet; mindestens aber mit unternehmerischer Sorgfalt (dabei soll „unternehmerische Sorgfalt“ die gleiche Bedeutung haben wie in § 2 Nr. 9 UWG: „Standard an Fachkenntnissen und Sorgfalt, von dem billigerweise angenommen werden kann, dass ein Unternehmer ihn in seinem Tätigkeitsbereich gegenüber Verbrauchern nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheiten einhält).
16.7 Wirtschaftliche Verwertung Vertraulicher Informationen außerhalb des Vertragszweckes, Nachahmung, insbesondere Reverse Engineering ist nicht gestattet.
16.8 Die R-Biopharm AG übergibt die Vertraulichen Informationen so, wie sie ihr vorliegt. Sie übernimmt keine Garantie und/oder Gewährleistung, dass die jeweils zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen vollständig, richtig oder handelsüblich sind oder vom Kunden zum Vertragszweck verwendet werden können. Die R-Biopharm AG haftet nicht für Schäden, die der Kunden durch die Nutzung oder Weitergabe der Vertraulichen Information oder durch sein Vertrauen auf die Vollständigkeit, Richtigkeit, Handelsüblichkeit oder Tauglichkeit zum Vertragszweck erleidet. Insbesondere haftet die R-Biopharm AG nicht für die mögliche Verletzung von Rechten Dritter.
16.9 Keine Bestimmung dieser Geheimhaltungsvereinbarung ist ausdrücklich oder konkludent als Übertragung eines Rechts oder Einräumung einer Lizenz in Bezug auf die Vertraulichen Informationen oder Sachen, welche die Vertraulichen Informationen enthalten, zu verstehen. Die Vertraulichen Informationen und Sachen, welche die Vertraulichen Informationen enthalten, bleiben Eigentum der R-Biopharm AG.
16.10 Die Nutzung von Vertraulichen Informationen hat auf Aufforderung der R-Biopharm AG unverzüglich zu unterbleiben, spätestens nach Erreichung des Vertragszwecks. Vertrauliche Informationen in verkörperter Form, insbesondere, aber nicht abschließend Unterlagen, Gegenstände und Speichermedien, Muster, Proben, sonstige Materialien etc., sind vom Kunden an die R-Biopharm AG zurückzugeben oder, auf entsprechendes Verlangen, zu vernichten. Elektronisch gespeicherte Vertrauliche Informationen sind vollständig und unwiderruflich zu löschen. Dies gilt nicht für automatische Back-up Kopien des elektronischen Datenverkehrs und eines Desaster-Recovery-Systems bis zu deren gewöhnlicher Löschung. Der Kunde ist berechtigt, jeweils eine Kopie in seinen vertraulichen Akten aufzubewahren, um nachweisen zu können, dass er sich an diese Ziff.15 hält; gleiches gilt, wenn eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Rückgabe oder Vernichtung entgegensteht. Auf diese Kopien finden die Regelungen dieser Ziff.15 Anwendung.
16.11 Die Geheimhaltungspflicht gilt bis 5 (fünf) Jahre nach Auftragsbestätigung der R-Biopharm AG und unbefristet für Geschäftsgeheimnisse nach dem GeschGehG.
17. Datenschutz
17.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Grundsätze der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Dabei stellt der Kunde insbesondere sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten betrauten Mitarbeiter auf Vertraulichkeit verpflichtet und über die einschlägigen Datenschutzbestimmungen belehrt worden sind. Ferner ist der Kunde dazu verpflichtet die personenbezogenen Daten gemäß dem Stand der Technik, unter Berücksichtigung des Art. 2 DSGVO, zu schützen.
17.2 Wenn der Kunde zur Erbringung der vertraglichen Leistung für die R-Biopharm AG personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, gemäß Art. 28 EU-DSGVO, ab.
17.3 Weiterführende datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO, sind der Datenschutzerklärung auf der Webseite der R-Biopharm AG zu entnehmen: https://r-biopharm.com/de/datenschutzerklaerung/
18.Verhaltenskodex
18.1 Der Kunde hält sich jederzeit an die aktuelle Fassung des Verhaltenskodex der R-Biopharm AG unter https://r-biopharm.com/compliance-coc eingesehen werden kann. Der Verhaltenskodex verkörpert die Grundwerte der R-Biopharm AG. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Inhalt des Verhaltenskodex an seine Mitarbeiter und in seiner Lieferkette bzw. an der Geschäftsbeziehung indirekt beteiligte Dritte weiterzugeben.
18.2 Im Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen den Verhaltenskodex ist die R-Biopharm AG zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Auftrags sowie sämtlicher weiterer Vertragsbeziehungen mit dem Kunden berechtigt. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Der Kunde stellt die R-Biopharm AG von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen des Kunden ergeben und übernimmt alle Schäden und Aufwendungen, die der R-Biopharm AG im Zusammenhang mit den Ansprüchen Dritter entstehen oder entstanden sind. Ein etwaiges Mitverschulden der R-Biopharm AG wird gemäß § 254 BGB berücksichtigt.
19. Schriftform, Rechtswahl, Sprache
19.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform.
19.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem gemäß dieser Ordnung ernannten Einzelschiedsrichter entschieden. Die Bestimmungen über Notfallschiedsrichter und beschleunigte Verfahren gelten nicht. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Kollisionsrechts. Ort des Schiedsverfahrens ist Frankfurt am Main. Parteien und Zeugen können am Verfahren virtuell teilnehmen und alle Dokumente und Korrespondenz elektronisch übermitteln. Die Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Die Kosten für etwaige Übersetzung und Dolmetscher trägt jede Partei selbst. Das Schiedsverfahren und alle Korrespondenz, Erlasse, Verfügungen und Schiedssprüche werden nicht veröffentlicht und bleiben vertraulich. Die Parteien können jederzeit, unbeschadet sonstiger Verfahren, versuchen, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gemäß den ICC-Vermittlungsregeln beizulegen. Das Vorstehende soll keine der Parteien daran hindern, vor einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
19.3 Die englische Version dieser AGB gilt als reine Übersetzung; die deutsche Sprache ist für die Auslegung der AGB maßgeblich.
¹ Bei Bestellungen von außerhalb der DACH-Region mit einem Warenwert unter 1.500 Euro – 70 Euro bzw. unter 2.000 USD – 80 USD.






